Beschäftigungsverbot ..& Resturlaub?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot ..& Resturlaub?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe da mal eine Frage .. ich habe am 15.11.12 bei meinem neuem arbeitgeber angefangen & habe seit dem 15.01.13 mein BV bekommen . mein Vertrag läuft so zum 14.11.13 aus .. ich habe allerdings jetzt noch 2 resturlaubstage aus dem jahr 2012 & 24 tage für dieses jahr .. muss der arbeitgebeber mir diese Auszahlen .? oder verfallen die einfach :( .. koennten sie mir da bitte helfen .. Mit freundlichen grüßen Jule aus berlin

von Julchen90 am 15.05.2013, 20:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ..& Resturlaub?

Hallo, diese müssen ausgezahlt werden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ..& Resturlaub?

Muss er auszahlen ist die gute Nachricht. Die schlechte : Wird als Einkommen beim Elterngeld gewertet und musst Du angeben, wird dann verrechnet. Es sei denn der Chef ist kulant und zahlt es Dir nun schon aus ;-)

von Sternenschnuppe am 15.05.2013, 20:04



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