Beschäftigungsverbot Minijob - Rückzahlung bei Frühgeburt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot Minijob - Rückzahlung bei Frühgeburt?

Ich arbeite als Minijob beschäftigungsverbot ~280€ im Monat und habe nun ein BV bekommen. Mein AG bezahlt mir mein Gehalt nun bis zum Mutterschutz weiter. Nun meine Frage: Da ich mit Drillinge schwanger bin, werden die Zwerge vor dem vorr.ET kommen Muss ich dann das bereits bezahlte Gehalt wieder zurück zahlen (da der Mutterschutz dann ja auch wesentlich eher beginnen würde)?

von Sonja85 am 26.01.2017, 16:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Minijob - Rückzahlung bei Frühgeburt?

Hallo, nein. Die Schutzfristen beginnen dann mit der Geburt. Vom AG bekommen Sie im Mutterschutz nichts, nur den Pauschbetrag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Minijob - Rückzahlung bei Frühgeburt?

Der Mutterschutz beginnt immer bei 34 +0 Wenn sie noch eher kommen bist Du ab Geburt im Mutterschutz und bekommst entsprechende Bescheinigungen und sagst dem AG Bescheid. Beim Minijob gibt es soweit ich weiss eh nur die Pauschale von der Knappschaft. Viel wird es nicht sein, was der AG dann von Dir zurückbekommen muss wenn er den Lohn im Vorraus zahlt ja auch nur.

von Sternenschnuppe am 26.01.2017, 16:21



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