Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich weiß nicht, an wen ich mich noch wenden soll, also versuche ich es hier einmal. Ich bin nach meiner Elternzeit (EG plus) am 01.06.17 auf meine alte Arbeitsstelle mit 100% zurück gekehrt. Jetzt bin ich erneut schwanger. Wenn ich die Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt. Ich habe mich beim Regierungspräsidium zwecks Beschäftigungsverbot informieren wollen. Dort sagte man mir, dass in diesem Fall §11 des Mutterschutzgesetztes greife und der Durchschnittslohn der vergangenen Wochen im Beschäftigungsverbot gezahlt würde, da die Frist der 13 Wochen noch nicht vorüber sei. Bei Pro Familia und dem Amt für Familienrecht, sagte man mir, dassdieser Paragraph nicht greifen würde, da es zu keiner Benachteiligung der Mutter kommen darf. Welche Aussage ist die Richtige? Habe ich Abzüge im Beschäftigungsverbot, da die 13- Wochen Frist nicht eingehalten wurde, oder wird mein Gehalt wie gewohnt, ohne Abzüge weiter gezahlt? Vor meinem Arbeitsantritt mit 100%, habe ich ein Jahr im Elterngeld plus mit 50% Stellenumfang gearbeitet. Fließt dies in die 13- Wochen Frist, oder wird das aktuelle Gehalt weiter gezahlt? Mich lassen diese unterschiedlichen Aussagen verzweifeln. Vielen Dank schonmal im voraus für Ihre Antworten.

von Lan15 am 24.07.2017, 19:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

Pro Familia hat dich nicht gut beraten, muss man leider sagen. In § 11 (1) letzter Satz, steht's doch drin! Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer war, so ist der kürzere Zeitraum als Referenzzeitraum heranzuziehen. Das Regierungspräsidium ist in Fragen des MuSchG der bessere Ansprechpartner.

Mitglied inaktiv - 24.07.2017, 19:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

warum erhälst du ein bv? wer stellt es aus?

von mellomania am 24.07.2017, 19:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

Was bedeutet das "wenn das Arbeitsverhältnis kürzer war, so ist der Zeitraum als Referenzzeitraum heranzuziehen"? Und was bedeutet diese 13- Wochen Frist, wenn ich noch keine 13 Wochen auf meinem aktuellen stellenumfang gearbeitet habe?

von Lan15 am 24.07.2017, 20:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

Beim Regierungspräsidium konnte man mir dies auch nicht erklären

von Lan15 am 24.07.2017, 20:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

Es ist ganz egal ob Du 13 Wochen, einen Tag oder noch gar keinen Tag auf Arbeit warst :-) - sobald der VZ Vertrag greift, bekommst Du Zahlungen in Höhe Vollzeit im BV. Alles Gute und keine Sorge

Mitglied inaktiv - 24.07.2017, 21:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

Das Gehalt, das du zwischen dem 01.06. und dem Tag, an dem du die Schwangerschaft bekannt gibst, verdient hast, das ist das Referenzgehalt. Das bekommst du dann weiterhin bis zur Mutterschutzfrist.

Mitglied inaktiv - 24.07.2017, 21:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

bist du lehrerin? oder so? daher mein frage oben. danke

von mellomania am 24.07.2017, 22:12



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung

Nein, Gesundheitswesen :)

von Lan15 am 24.07.2017, 22:53



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