Hallo
Ich arbeite in einem Beruf in dem ich direkt ein Beschaftigungsverbot ausgesprochen bekomme ,sobald ich schwanger bin!
Nun meine Frage !im letzten jäh habe ich eine dienstbefreiung (ohne Lohn) beantragt, da die Betreuung meiner 1 Tochter (6) nicht gewährleistet ist.
Nun bin ich in dieser dienstbefreiung erneut schwanger!!kann ich trotzdem ein Beschaftigungsverbot bekommen? Bekomme ich Gehalt von meinem Arbeitgeber ?wenn nicht wie wird das Muttergeld berechnet?
Danke
von
Bienchen 56
am 09.01.2016, 06:29
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot In der dienstbefreuung ??
Hallo,
nein, Sie würden ja auch ohne Schwangerschaft nichts bekommen.Erst nach dem Ende.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot In der dienstbefreuung ??
Nein, ohne Schwangerschaft würdest Du ja auch nix bekommen.
Wie lange geht die denn noch die Befreiung und wann beginnt der Mutterschutz?
Befreiung oder 3. Jahr Elternzeit ?
von
Sternenschnuppe
am 09.01.2016, 09:14
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot In der dienstbefreuung ??
Nein elternzeit ist alle weg!bis Mai gilt die Befreiung ,Mutterschutz im july
von
Bienchen 56
am 09.01.2016, 11:37
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot In der dienstbefreuung ??
Dann greift das BV ab Mai. Und Du bekommst dann auch vollen Mutterschutzlohn.
Elterngeld wird der Mindestsatz werden..
von
Sternenschnuppe
am 09.01.2016, 11:44