Sehr geehrte Frau Bader.
Ich schildere Ihnen mal meinen Sachverhalt.
2014 bin ich schwanger geworden und erhielt als VollzeitTierarzthelferin ein Beschäftigungsverbot. Bekam dann mein eigentliches Gehalt weiter.
Am 12.7.15 kam meine Tochter zur Welt und ging in Elternzeit für 1 Jahr.
Seit dem 1.8.16 arbeite ich auf 400 Euro Basis wieder das aber nicht schriftlich festgelegt wurde sondern nur mündlich.
Nun bin ich wieder in der 6 SSW und habe am 10.10. Einen Frauenarzttermin bei dem ich ein erneutes BV ausgestellt bekommen werde.
Welches Gehalt werde ich dann im BV erhalten da der TeilzeitVertrag ja nicht christlich festgelegt wurde und win wird das neue Elterngeld berechnet?
ÜBer eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße
Jenny
von
Jenny3286
am 28.09.2016, 07:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot "Gehalt"
Hallo,
den Minijoblohn.
Ansonsten stimme ich meiner Vorrednerin bei.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot "Gehalt"
Im Falle des BV bekommst du das bisherige Minijob Gehalt weiter bezahlt.
Aber zu dem BV möchte ich einige kritische Fragen stellen:
1. Heute ist der 28.9. und du weißt heute in der 6. SSW, dass du ab 10.10 ein BV vom Arzt bekommen wirst? Wie kann das sein? Wenn es körperliche Gründe hätte, müßtest du dann nicht jetzt schon eins haben?
2. Der Arzt darf dir kein BV ausstellen, weil du als Tierarzthelferin bestimmten Gefährdungen ausgesetzt bist. Das ist einzig und allein Sache des AG. Sollte dein Arzt ein solches BV aus Gründen des Arbeitsplatzes ausstellen, ist dieses sehr leicht anfechtbar.
Mitglied inaktiv - 28.09.2016, 08:33