Hallo Frau Bader, laut Arbeitsvertrag bekomme ich ein Gehalt für 20 Stunden pro Woche. Vereinbart ist dabei, dass ich im Normalfall nur 15, 75 Stunden arbeite und also pro Woche 4, 25 Stunden zu wenig arbeite. Diese werden aufsummiert und während der Urlaubszeit wieder abgearbeitet mit dem Ziel, dass am Jahresende alle Stunden verbraucht sind. Nun habe ich ab dem 27.06.14 ein individuelles Beschäftigungsverbot. Bis dahin habe ich für die erste Jahreshälfte alle Minusstunden ausgeglichen. Jetzt zu meiner Frage: Ist davon auszugehen, dass ich in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls alle Stunden ausgeglichen hätte, wenn ich normal gearbeitet hätte? Oder mache ich jetzt während des Beschäftigungsverbots Minusstunden bzw. werde zu hoch bezahlt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
von Grobi 76 am 26.08.2014, 20:03