Sehr geehrte Frau Bader, am 16. Dezember 2014 wurde mir ein Beschäftigungsverbot bis Ende der Schwangerschaft - Entbindungstermin = 13. Mai 2015 - ausgestellt. Mein Arbeitgeber meinte heute, dass mir der Urlaubsanspruch von 2015 ausgezahlt werden würde - eine andere Möglichkeit sprich Inanspruchnahme nach der Elternzeit gäbe es nicht! Ich habe mich bereits im Internet informiert und lt. MuSchG § 17 könne ich diesen im nächsten Urlaubsjahr sprich 2016 in Anspruch nehmen. Zudem liest man in diversen Foren, dass der AG diesen Urlaub gar nicht ausbezahlen darf nur bei z.B. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Ist das korrekt? Kann ich bei meinen AG auf das MuSchG verweisen? Eine Auszahlung ist für mich ja nur von Nachteil. Herzlichen Dank und MfG Melanie
von Mel_E am 22.12.2014, 23:54