Beschäftigungsverbot - Abbau von Urlaub und Überstunden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot - Abbau von Urlaub und Überstunden

Hallo Frau Bader, ich trage den nachstehenden Sachevrhalt einfach noch mal ins Forum ein, weil mein 1. Eintrag bei Ihnen Fragen aufgeworfen hat. Ich habe ein BV (seit Juli) bis zum ET (Nov.). Mein AG hat mir ein Teil der Überstunden jetzt "gestrichen" mit der Begründung, dass zum 01.10. Überstunden von mehr als 40 Std. verfallen. Ist dies zulässig? Ich hatte wegen dem BV ja keine Möglichkeit den übersteigenden Teil der Std.rechtzeitig abzubauen. Hinweis: Überstunden können beim AG abgebaut, aber nicht ausbezahlt werden. Zum 01.10. eines jeden Jahres verfallen auf Grund einer internen (Betriebs-)Vereinbarung Überstunden von mehr als 40 Std. Beim (Rest-)Urlaub ist ja die Regelung, dass dieser während BV- und EZ-Zeiten erhalten bleibt. Vielen Dank. VG Schnecke14

von Schnecke14 am 18.10.2011, 15:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - Abbau von Urlaub und Überstunden

Hallo, Sie dürfen durch das BV nicht benachteiligt werden. Deshalb bleiben die Überstunden bestehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.10.2011



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - Abbau von Urlaub und Überstunden

Wie ist es denn üblich bei Euch ? Abbummeln, oder ausbezahlen lassen ?

Mitglied inaktiv - 18.10.2011, 15:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - Abbau von Urlaub und Überstunden

Hallo Nimo, Auszahlung der Überstunden geht gar nicht. Nur abbummeln ist möglich. Wegen dem BV habe ich auch noch Resturlaub, der auch zum 30.09.11 verfallen würde. Da ich diesen jedoch nicht nehmen konnte, bleibt er mir erhalten. VG Schnecke14

von Schnecke14 am 19.10.2011, 14:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - Abbau von Urlaub und Überstunden

Wegen den Überstunden weiss ich nicht, bei auszahlen hättest Du sie Dir auszahlen lassen können. Aber abgebummelt hast du sie ja irgendwie auch ( warst ja Zuhause, und ob nun BV oder Überstunden, ist das nicht egal ? ) Aber der Urlaub, den erwirbst Du bis zum Ende des Mutterschutzes sogar weiter !! Nicht nur den Rest von vor dem BV, sondern es bildet sich auch IM BV bis zum Ende des Mutterschutzes neuer Urlaub !

Mitglied inaktiv - 20.10.2011, 09:52



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