Hallo Frau Bader.
Diese Frage wurde bereits schon einmal gestellt, allerdings 2011. Ich stehe in der gleichen Situation und möchte gern wissen, ob mein AG weiter zahlen muss, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen zu Hause bleibe.
Einen AV habe ich.
Seiner Meinung nach muss er aber weder bei Krankheit noch andere Sachen zahlen. Lediglich die IST Zeit bei Anwesenheit auf Arbeit zahlt er.
Da ich eine Risikoschwangerschaft habe, sollte ich meine Arbeit unterlassen. laut Gyn.
Was können Sie mir dazu sagen?
Danke und LG
Zyneb
von
Zyneb
am 07.07.2013, 22:26
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot 400euro job
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot 400euro job
Ich arbeite tatsächlich in einem Chemielabor. Mein AG meinte, ich hätte keine Rechte, da nur ein Mini Job.
An wen wende ich mich, wenn er sich quer stellt, was er sicher tun wird.
Weiter war ich erst seit März da beschäftigt und die Schwangerschaft kam recht überraschend. Habe ich da überhaupt Anspruch drauf?
Danke vorab und LG
Zyneb
von
Zyneb
am 08.07.2013, 17:37
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot 400euro job
Habt ihr einen Betriebsrat. Da mal ansprechen ansonsten bei der Minijobzentrale
von
CKEL0410
am 08.07.2013, 21:19
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot 400euro job
Wenn dein AG sich quer stellt dann ans Gewerbeaufsichtsamt wenden.
von
Julisa
am 09.07.2013, 13:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot 400euro job
Oh gut, wusste gar nicht, was man alles kann und darf. Also Gewerbeaufsichtsamt regelt dann sowas? Hab heute schriftlich rückwirkend mein Beschäftigungsverbot bekommen.
Wenn ich das beim AG einreiche, schreibe ich was dazu?
Danke euch schon mal
von
Zyneb
am 09.07.2013, 18:07