hallo liebe Frau Bader,
Mein ET ist am 11.03.2015.
Habe im september 2014 krankengeld bekommen weil ich erstmal nur krankgeschrieben war und ab Oktober habe ich dann ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Ich habe jedoch noch 15tage urlaub die ich semptember 2014 durch meine krankenzeit nicht nehmen konnte....
Wieviel urlaubsanspruch habe ich noch vom vorjahr und zu wann kann ich es beanspruchen?
Kann ich das dann direkt nach der elternzeit nehmen?
Und wieviel Urlaub steht mir dann für 2015 zu wo ich noch im Januar im Beschäftigungsverbot war?
Bei mir ist es was kniffilig :)
Vielen dank
MfG
Beate (bibi)
von
bibi2015
am 27.02.2015, 08:59
Antwort auf:
Beschäftigungssverbot + Mutterschutz was passiert mit meinem resturlaub
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015