Hallo
Im Rahmen der Kindergartenanmeldung musste der Arbeitgeber einen Beschäftigungsnachweis ausfüllen.
In diesem sind die Arbeitszeiten und die Wochenstunden angegeben.
Ist das als verbindlich zu sehen, oder kann der Arbeitgeber nun willkürlich auf andere Zeiten bestehen ?
Dankeschön !
Mitglied inaktiv - 08.04.2011, 10:58
Antwort auf:
Beschäftigungsnachweis mit Arbeitszeiten = verbindlich ?
Hallo,
ist das eine Bescheinigung nur für den KiGA?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2011
Antwort auf:
Beschäftigungsnachweis mit Arbeitszeiten = verbindlich ?
Hallo Frau Bader
Exakter Titel auf der Bescheinigung lautet :
Berufstätigkeitsnachweis für die Berücksichtigung im Platzvergabeverfahren der Kindertagesstätten.
Dort gibt es 7 Spalten von Mo-So und jeweils von Mo-Fr hat der AG dort 09-15 Uhr ausgefüllt.
Nun ist alles arrangiert und nun sagt der AG Abend und Wochenendarbeit.
500 Mitarbeiter, betrieblich gar kein Problem nur 09-15 Uhr zu arbeiten.
Perso reagiert nicht mehr nach Verlangen auf schriftliche Zustimmung oder Ablehnunf mit Begründung.
Danke und eine schöne Woche
Mitglied inaktiv - 11.04.2011, 15:51