Frage: Berufsverbot

Hallo Frau Bader, Und zwar ist meine Frage ich habe heute ein BV verbot von meinem Frauenarzt bekommen. Ich bin als Reinigungskraft in der Schule tätig und jetzt ist meine Frage muss mir mein Arbeitgeber meine Lohnfortzahlung bezahlen auch wen die Schulferien da sind. Oder bleibe ich in den Wochen ohne Lohn sitzen. Wie sieht es für mich da aus. Immerhin heißt es ja der Arbeitgeber muss dich in der Zeit voll bezahlen. Nur wurde heute behauptet das es passieren kann das ich in der Zeit wo Ferien sind nichts bekomme. Vielen Dank schonmal Liebe Grüße

von Tiger91 am 18.05.2021, 15:13



Antwort auf: Berufsverbot

Hallo, üblicherweise ist für ein Beschäftigungsverbot der Arbeitgeber zuständig, der eine Gefährdungsprüfung vornehmen muss. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Mobbing, kann der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das ist für sie erheblich, denn das Beschäftigungsverbot ist möglicherweise unwirksam. Sollte das Beschäftigungsverbot zurecht ausgesprochen sein erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden und der vertraglich geschuldet ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2021



Antwort auf: Berufsverbot

Also 1. ist dein FA nicht für ein BV zuständig welches den Arbeitsplatz betrifft, sondern der AG. Und 2. wie ist es denn normal? Bekommst du ein gleichmäßiges Gehalt, egal ob Schulzeit oder Ferien, oder wirst du nach geleisteten Stunden bezahlt?

von KielSprotte am 18.05.2021, 15:19



Antwort auf: Berufsverbot

Hallo, also ich habe eine Vertrag mit meinen täglichen std. Sind Schulferien müssen wir unser Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub. Es könnte natürlich auch sein das wir wo anderster hin geschickt werden.

von Tiger91 am 18.05.2021, 15:25



Antwort auf: Berufsverbot

Du erhältst im BV das, was du auch normalerweise bekommen hättest. Wurden die Ferien also bisher nicht bezahlt, dann bekommst du auch mit BV in den Ferien kein Geld.

von cube am 18.05.2021, 16:21



Antwort auf: Berufsverbot

denn dafür ist ganz alleine dein AG zuständig. du kannst jederzeit woanders arbeiten (wo soll eigentlich die gefahr sein?). die kk kann das anzweifeln, da arbeitsplatzbezogene bv nur über die gefährdungsbeurteilung, die gemacht werden muss, ausgesprochen werden dürfen. eben vom AG. du erhälst das was du ohne bv bekommst, wenn der AG das bv ausspricht. ansonsten setzt er dich anderweitig ein.

von mellomania am 18.05.2021, 16:48



Antwort auf: Berufsverbot

Wenn du ein wechselndes Einkommen hast, weil du nicht jeden Monat die gleiche Stundenzahl arbeitest, errechnet sich dein Gehalt aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor dem BV. Allerdings haben die anderen Foristen auch Recht - ein BV für den Arbeitsplatz stellt der AG aus. Du teilst also deinem AG deine Schwangerschaft mit, dieser macht eine Gefährdungsbeurteilung und entscheidet dann, ob er dich gar nicht oder an anderer Stelle als bisher einsetzen kann. Tatsächlich könnte die Krankenkasse also das BV durch den FA anzweifeln. Bzgl. in den Ferien entweder Urlaub nehmen, unbezahlten Urlaub oder woanders arbeiten: sehr merkwürdig: der AG kann Betriebsferien anordnen und dafür musst dann maximal 1/3 des Jahresurlaubes nehmen. Der AG kann also nicht einfach über deinen Urlaub verfügen wie er lustig ist. Ingesamt hört sich das für mich seltsam an mit Urlaub nehmen, unbezahlten Urlaub oder woanders einsetzen. Aber evt. ist das nur mißverständlich beschrieben.

von cube am 18.05.2021, 17:13



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