Berufsrückkehr Teilzeit Gehaltsanspruch??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berufsrückkehr Teilzeit Gehaltsanspruch??

Hallo Frau Bader, Meine Situation ist folgende: 2 Jahre EZ beantragt, nach 11 Monaten möchte ich wieder 20 Std TZ arbeiten. Allerdings wird mein Gehalt nicht ausgehend von dem Gehalt unmittelbar vor dieser EZ berechnet, sondern die Personalabteilung geht aus von dem Gehalt vor der EZ des ersten Kindes. Begründung ist, dass man mir ja nur etwas mehr nach der ersten EZ gezahlt habe, damit ich mehr Elterngeld bekäme (ich kam schwanger aus der ersten EZ zurück in den Job). Nun würden die Bedingungen von VOR den Kindern zählen und davon ausgehend sei mein TZ Gehalt berechnet worden. Damit gehen mir aber fast 200 € dadurch verloren. Ist das rechtens oder habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf das Gehalt direkt vor der Elternzeit? Können Sie mir die entsprechenden Gesetzestexte nennen? Danke!

von monne am 08.09.2015, 20:26



Antwort auf: Berufsrückkehr Teilzeit Gehaltsanspruch??

Hallo, entscheidend ist, was im Vertrag steht. Ansonsten der letzte Lohn - es sei denn, es gibt eine Zusatzvereinbarung, dass die Lohnerhöhung befristet war Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2015



Antwort auf: Berufsrückkehr Teilzeit Gehaltsanspruch??

Was steht dazu in Deinem Vertrag ? Wodurch wurde das mehr Geld damals begründet? Hast Du das schriftlich? Generell hat Dein AG Recht.

von Sternenschnuppe am 09.09.2015, 09:28



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