Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte um Ihre Hilfe. Ich befinde mich zur Zeit im Beschäftigungsverbot und die Freude meines AG über die bestehende Schwangerschaft ist sehr verhalten und die Kommunikation gestaltet sich etwas schwierig. Mir wurde vor der SS ein Bruttoarbeitsentgelt sowie ein monatliche Pauschale meiner Nachtzuschlagsstunden (tatsächliche Verrechnung am Ende des Jahres) gezahlt. Bei der Berechnung des Arbeitsentgeltes für die Zeit während des Beschäftigungsverbotes wurde lediglich mein Bruttogehalt zu Grunde gelegt. Dies konnte ich in Erfahrung bringen ist so nicht korrekt. Da der Durchschnitt von 13 Wochen bzw. 3 Monaten genommen werden müsste?!? Sollte eine Neuberechnung erfolgen bzw. ich gehe davon aus, kann es sein, dass die nachtzuschlagsfreien Stunden dann steuerpflichtig ausgezahlt werden müssen? Ich bedanke mich recht herzlich und verbleibe mit den besten Grüßen Mira
von MIRAB80 am 07.06.2016, 17:18