Liebe Frau Bader, mein Mann und ich haben uns getrennt und sind dabei, den Unterhalt zu ermitteln. Wir möchten dies gerne zum Wohle der Kinder ohne Jugendamt bzw. Gerichte oder Anwälte klären. Wir beide sind nichtselbständig angestellt. Meine Frage ist: Mein AG zahlt mir steuerfrei einen Kita-Zuschuss. Ist dieser beim unterhaltsrelevanten Einkommen mit zu berücksichtigen,da er ja im Netto enthalten ist, oder bleibt er außen vor? Sprich es ist "nur" das Netto anzusetzen, dass vom Bruttolohn "übrigbleibt"?! Vielen Dank. Liebe Grüße Schneck78
von Schneck78 am 07.05.2016, 08:00