Berücksichtigung Teilzeitgehalt in Elternzeit für Berechnung Elterngeld 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berücksichtigung Teilzeitgehalt in Elternzeit für Berechnung Elterngeld 2. Kind

Hallo Frau Bader, im Februar diesen Jahres kam unsere Tochter zur Welt. Elternzeit hab ich für 1 Jahr beantragt. Ab Mai habe ich im Homeoffice 15h/pro Woche gearbeitet. Ab Februar 2016 nach Ende der Elternzeit wollte ich 30h/pro Woche arbeiten. Jetzt bin ich aktuell wieder schwanger und unser 2. Kind wird im Juni 2016 zur Welt kommen. Ich hab gelesen, dass die Monate, in denen man Elterngeld für das 1. Kind bezieht, nicht berücksichtigt werden und stattdessen die Monate vor Geburt des ersten Kindes herangezogen werden. Aber wie ist das, wenn man während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat...wird dann dieses Gehalt für die Berechnung herangezogen? Vielen Dank schonmal für die Beantwortung der Frage.

von wuscheline38 am 31.10.2015, 14:28



Antwort auf: Berücksichtigung Teilzeitgehalt in Elternzeit für Berechnung Elterngeld 2. Kind

Hallo, wenn es für Sie vorteilhafter ist, können Sie auf die Ausklammerung verzichten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2015



Antwort auf: Berücksichtigung Teilzeitgehalt in Elternzeit für Berechnung Elterngeld 2. Kind

Hi, ich stehe jetzt vor dem selben Problem. Mir hat die Elterngeldstelle gesagt, das Teilzeitgehalt würde zugrunde gelegt werden. Obwohl dies deutlich nachteilig für mich wäre. Darf ich fragen, wie es bei Ihnen ausgegangen ist? Die für mich zuständige Elterngeldstelle ist sehr … schwierig... Ich bekomme allerings Elterngeld Plus, also mehr als 12 Monate.

von Suethe am 01.05.2019, 14:19



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