bereits im aktiven BV genehmigte freiberufliche Tätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: bereits im aktiven BV genehmigte freiberufliche Tätigkeit

Sehr geehrte Frau Bader, während meines aktiven BV übte ich eine, vom AG genehmigte, freiberufliche Tätigkeit nebenher aus. Die Frage ist nun, ob ich wieder eine Genehmigung brauche um diese Tätigkeit in der Elternzeit auszuüben und ggf. zu erweitern. Für einen Minijob brauche ich ja die Genehmigung. Kann der AG diese einfach verweigern? Welche Gründe kann er dazu anführen? Mein AG ist 50 km einfach entfernt. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Schönen Abend und viele Grüße.

Mitglied inaktiv - 03.02.2011, 20:12



Antwort auf: bereits im aktiven BV genehmigte freiberufliche Tätigkeit

Hallo, was ist denn ein "aktives BV"? Eigentlich brauchen Sie wieder eine Genehmigung, aber der AG darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Da er es ja vorher schonmal genehmigt hat, dürfte ihm dies schwerfallen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2011



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