Bereinigtes Einkommen beim Kinderzuschlag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bereinigtes Einkommen beim Kinderzuschlag

Hallo an alle, ich suche nun schon seit einigen Tagen im Netz und habe auch mehrere Gespräche mit der Familienkasse geführt, leider bin ich nicht schlauer als vorher. Zu meinem Problem. Ich bin Studentin und habe zwei Kinder ( der Große ist 3 Jahre und mein Kleiner 3 Monate). Mein Mann ist vollzeit berufstätig. Er verdient 1820 bzw. ab diesem Monat 2046Euro brutto. Ich habe bis letzten Monat Mutterschaftsgeld und jetzt Elterngeld erhalten. Vor der Geburt meines zweiten Kindes habe ich Teilzeit neben der Uni gearbeitet. Der Vertrag lief 3 Wochen vor der Geburt (im Mutterschutz wegen Befristung aus). Da ich nur sehr wenig Elterngeld bekomme (462 Euro) haben wir nun Kinderzuschlag beantragt. Dieser wurde abgelehnt, da wir mehr Einkommen als Gesamtbedarf hätten. Wir liegen ca. 38Euro über dem Gesamtbedarf. Bei meinem Mann wird das Einkommen um Fahrtkosten, Versicherung etc, bereinigt. Kann auch beim Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld eine Bereinigung erfolgen? Ich bin zurzeit in Examensvorbereitung und zwei Tage pro Woche in der Uni. Mein Baby nehme ich da mit. Wir haben eine selbst organisierte Betreuung für Studenten mit Kind. Laut der Aussage der Familienkasse kann ich die Kitagebühren für meinen großen nicht ansetzen, da ich nicht berufstätig bin. Zurzeit befinde ich mich aber noch in der Berufsausbildung (Studium). Zudem kann ich meine Kosten für die Uni (Gebühren, Fahrtkosten, Material, etc.) und meine Versicherungen (KK, Altersvorsorge) nicht als Kosten geltend machen, da ich nicht erwerbstätig bin. Das Mutterschafts bzw. Elterngeld wird aber als Einkommen angrechnet. Zu meinen Fragen: Kann ich wirklich keine Kosten für die Uni (bei der Steuer ja schon) geltend machen? Ist es richtig, dass die Kita nicht berüksichtigt wird? Das Amt will nur 20 cent pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) an Fahrtkostenpauschale ansetzen, bei der Steuer sind es doch 30 cent.Stimmt das? Bekomme ich den Elterngeldfreibetrag auch? Bei der Steuer würde er mir laut Finanzamt zustehen. Ist das beim KiZ auch so? Welche Möglichkeiten habe ich noch, um das Einkommen der Gesamtfamilie zu drücken. Laut online-Rechner bekämen wir 160 Euro,nach der Familienkasse gar nichts. Da stimmt doch was nicht. Online kann ich zum Beispiel keine Versicherungen, Fahrtkosten, etc einsetzen und trotzdem sollen wir Geld bekommen. Das ist alles so schwierig. Dabei müsste ich eigendlich fürs Examen lernen, statt mich mit dem Kram rumzuärgern. Habe bei meinem Kindern (davon ja immerhin ein Baby) sowieso nur wenige Stunden am Tag Zeit. Daher bin ich für jede Hilfe oder Erfahrungen dankbar. Hoffentlich gibt es jemand, der da irgendwie durchblickt.Vielen Dank

von NIKA 388 am 14.06.2013, 16:33



Antwort auf: Bereinigtes Einkommen beim Kinderzuschlag

Hallo, da kenn ich mich leider nicht so gut aus (ist nicht mein Thema) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2013



Antwort auf: Bereinigtes Einkommen beim Kinderzuschlag

Elterngeld und Mutterschaftsgeld ist KEIN Einkommen, dass den Abzug von Werbungkosten rechtfertigt. Es wird brutto wie netto angesetzt. Auch bei der Steuer wirst du keine Werbungskosten abgezogen bekommen. Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Und ja, bei der Kindergeldkasse werden 0,20 EUR/Km angesetzt gerechnet mit 19 Arbeitstagen/Monat. KiZ wird wie H4 gerechnet, du musst also im SGB II nachlesen, um zu erfahren, wie wo und wann was abgezogen wird.

von ALF0709 am 14.06.2013, 20:35



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