Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Zuschuss-Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Ich befinde mich seit dem 15.03.2017 in der Schutzfrist, Gemäß $14 MuSchG sind die letzten drei abgerechneten Entgelt-Abrechnungen zur Berechnung des Mutterschafts-Zuschusses heranzuziehen, das wären in meinem Fall DEZ / JAN / FEB. Allerdings war seit dem 05. JAN im Beschäftigungsverbot, nun sagt mein AG, dass der Berechnungszeitraum vor dem BV herangezogen werden muss, also OKT/NOV/DEZ. In diesem Zeitraum habe ich jedoch weniger gearbeitet, sodass der Tagessatz weitaus geringer ausfällt. Das Gesetz sagt hier nichts explizites aus, in den Kommentaren zum MuSchG §14 habe ich ebenfalls nicht genaues gefunden. Welcher Zeitraum muss den nun herangezogen werden?? Vielen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße Michaela
von jva599 am 08.04.2017, 02:03