Frage: Berechnungszeitraum Elterngeld

Hallo zusammen, welches ist der beste Berechnungszeitraum für das Elterngeld? Meine Mutterschutzfrist beginnt am 15.12.2016. Sollte der Bemessungszeitraum für das Elterngeld dann von Jan-Dez. 2016 oder von Dez. 2015 - Nov. 2016 gehen? Was ist sinnvoller bei einem vollen Verdienst die Monate zuvor (gerine Gehaltsteigerung von 80€ brutto ab 04/2016)? Wie wirkt sich der Monat Dezember mit nur 50% Gehalt und 50% Mutterschaftsgeld aus? Vielen Dank im Voraus. Gruß MUC85

von MUC85 am 25.09.2016, 18:25



Antwort auf: Berechnungszeitraum Elterngeld

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2016



Antwort auf: Berechnungszeitraum Elterngeld

Hallo, Monat Dezember wird bei Ihnen nicht berücksichtigt. Denn es werden nur Monate mit vollem Einkommen berücksichtigt.

von Twinsmum2015 am 25.09.2016, 18:57



Antwort auf: Berechnungszeitraum Elterngeld

Vielen Dank

von MUC85 am 25.09.2016, 20:49



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