Berechnungsgrundlage für Mutterschutzlohn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungsgrundlage für Mutterschutzlohn

Hallo Frau Bader, Ich arbeite derzeit Teilzeit mit Zusatzvereinbarung in Elternzeit und bin ab dem 31.01.16 in Mutterschutz mit meinem 2. Kind. Stimmt es, dass wenn ich die Elternzeit des ersten Kindes zum 30.01.16 vorzeitig beende dass ich dann im Mutterschutz das Vollzeitgehalt bekomme weil der AG mich dann wieder auf Vollzeit umstellen muss? Oder zählen die letzten 3 Nettogehälter also Teilzeitgehalt? Danke und Grüße

von senirednil am 23.10.2015, 22:29



Antwort auf: Berechnungsgrundlage für Mutterschutzlohn

Hallo, wenn Sie vorher VZ gearbeitet haben, ja. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



Antwort auf: Berechnungsgrundlage für Mutterschutzlohn

Stimmt :-) Der Vollzetvertrag lebt auf und Du bekommst den vollen Lohn. Wird nur gemeldet und bedarf keiner Zustimmung.

von Sternenschnuppe am 23.10.2015, 22:38



Antwort auf: Berechnungsgrundlage für Mutterschutzlohn

Hallo Frau Bäder, können Sie mir sagen auf welcher Rechtsgrundlage diese Regelung basiert? Ich bin mir Sicher dass mein AG das nicht akzeptieren wird. Danke und Gruß

von senirednil am 26.10.2015, 21:00



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