Sehr geehrte Frau Bader, gehe ich richtig in der Annahme, dass der Bemessungszeitraum für ein 3.Kind, dass in 2017 geboren wird, bei mir wiederdas Jahr 2013, wie bei meinen beiden ersten Kindern ist? Ich bin selbstständig und war inTZ amgestellt. 1. Kind1 geboren 03/14 Bemessungsgrundlage Steuerbescheid 2013 EG Bezug bis 02/15 2.05-09/15 TZ angestellt und selbstständig (ohne Umsatz) 3. Kind2 geb. 10/15 EG Bezug bis 09/16 anschliessend wieder TZ und vorläufig keine Umsätze aus selbstständiger Arbeit. Bringe ich in 2017 ein Kind auf die Welt, müsste doch durch den EG Bezug in den Jahren 2016,2015, 2014 wieder der Steuerbescheid in 2013 die Berechnungsgrundlage bilden, oder? Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich im Vorraus.
von Tilli17 am 14.09.2016, 22:46