Berechnungsgrundlage für Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungsgrundlage für Elterngeld

Hallo, ich versuche mir gerade ungefähr auszurechnen, wie hoch mein Elterngeld für das zweite Kind sein wird. Schon beim ersten waren mir die Bezugszeiträume nicht ganz klar und dadurch das erwartetes Elterngeld niedriger als vorher errechnet. Beim zweiten finde ich es nun noch schwieriger, da seit 2013 das Bruttogehalt Auschlag gebend ist. Hier meine Fakten: - Geburt 1, Kind: 09.04.2011 - Bezug Elterngeld für 12 Monate - Wiedereinstieg als Teilzeitkraft am 15.04.2012 zu 40 % - Erhöhung der Arbeitszeit auf 60% ab 01.09.2012 - Erwartetes zweite Kind 05.05.2013 - Mutterschutz ab 22.03.2013 Welche Monate sind denn nun Grundlage für mein Elterngeld? Und wie hoch wird das Mutterschutzgeld sein? Vielen Dank schon mal für die Antworten Schönen Gruß

von lino am 15.03.2013, 12:08



Antwort auf: Berechnungsgrundlage für Elterngeld

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2013



Antwort auf: Berechnungsgrundlage für Elterngeld

MuSchu-Geld gibt es nach dem letzten Gehalt. Also das Gehalt mit den 60%. Fürs Elterngeld zählt das Einkommen aus den Monaten: Feb 2013 bis Mai 2012 und dann noch Jan 2012 und Dez 2011. Mai, April + Mrz 2013 fallen raus wg Mutterschaftsgeld. April 2012 bis April 2011 fallen raus wg Elterngeldbezug Mrz und Feb 2011 fallen raus wg Mutterschaftsgeld. Gruß Sabine

von SumSum076 am 15.03.2013, 13:01



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