Berechnungsgrundlage Kindergartenbeitrag - gerne an alle!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungsgrundlage Kindergartenbeitrag - gerne an alle!

Hallo, unsere Kleine geht ab August in den Kindergarten (45 Stunden). In den Unterlagen, die wir für die Beitragsberechnung ausgefüllt haben, wurde nach unseren Einkommen von 2013 gefragt. Ich habe 2013 in Teilzeit gearbeitet, mein Mann Vollzeit. Wichtig zu wissen ist auch: Ich bin wieder schwanger und gehe DIESES Jahr im Sommer auch wieder in Elternzeit. Nun haben wir Post von der Stadtverwaltung bekommen und liegen knapp unter einer bestimmten Grenze. Trotzdem wurden wir in die nächsthöhere Stufe eingeordnet mit der Begründung, dass ich ja, wenn es soweit ist, noch die Nachweise von Mutterschafts- und Elterngeld von diesem Jahr einreichen muss und wir dann ganz bestimmt drüberliegen würden. Und genau das verstehe ich jetzt nicht - Ich dachte, Grundlage wäre das Einkommen von 2013? Wieso wollen sie dann mein Mutterschafts- und Elterngeld wissen, welches ich 2014 erhalten werde? Vielleicht stehe ich ja auch auf der Leitung.. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke und liebe Grüße!

von Jonara am 24.05.2014, 21:15



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Kindergartenbeitrag - gerne an alle!

Hallo, ich kenne die Satzung nicht u kann deshalb nicht sagen, das ist überall unterschiedlich geregelt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2014



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Kindergartenbeitrag - gerne an alle!

Dann muss eh alles neu berechnet werden. Zumindest hier hat man in Elternzeit nur einen Anspruch auf 20 Stunden Betreuung. Ruf da Montag mal an. Wegen der Kosten macht das auch jeder Ort anders, es gibt da keine pauschale Antwort.

von Sternenschnuppe am 24.05.2014, 21:32



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