Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund eines Überlastungszustandes bin ich seit Oktober 2013 arbeitsunfähig. Da mein Job zu dieser AU führte, hat es nun etwas gedauert bis wir intern einen passenden neuen Job fur eine Wiedere gefunden haben, was erneut nicht einfach war. Ein externer Wechsel kommt für mich derzeit nicht in Betracht, da ich schwanger bin. Nach Rat meines Anwaltes und Überzeugung meines FA soll ich nun ein BV erhalten. Hierzu meine Fragen: 1. Wie wird das Entgelt während des BV berechnet, wenn ich bisher AU war? Wird das Gehalt der 13 Wochen vor der SS oder vor dem BV zugrunde gelegt? 2. Wenn ich nun erstmal mindestens 13 Wochen arbeiten gehe (vorausgesetzt ich stehe das durch), bekäme ich dann mein volles, vertraglich vereinbartes Entgelt wahrend des BV? Vielen Dank fur Ihre Antworten. Ich habe etwas Angst hier unverschuldet auf dem Trockenen sitzen zu bleiben. Falls es der Sache irgendwie dient: Ich bin schwerbehindert mit 50 Grad und jeglicher Stress wirkt sich negativ auf meine chronische Erkrankung aus. Mit freundlichen Grüßen Inka@home
von inka@home am 11.09.2014, 20:14