Berechnungsgrundlage Elterngeld für das 2. Kind bei Elterngeldplus (Anrechnung)?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungsgrundlage Elterngeld für das 2. Kind bei Elterngeldplus (Anrechnung)?

Sehr geehrte Frau Bader, aktuell erwarten wir unser erstes Kind! In diesem Zusammenhang lese ich mich in die Thematik Elterngeld ein. Gerne plane ich auch schon für die nächsten Jahre. Da wir gerne zwei Kinder hätten ist mir die Frage der generellen Berechnungsgrundlage gekommen. Hier einige Eckdaten vor dem Hintergrund der Frage: geplant sind folgende Zeiträume: - Basiselterngeld 6 Monate - Elterngeldplus 12 Monate + Arbeit (15 - 30 Stunden / Woche) (kein Partnerschaftsbonus) --> erneute Schwangerschaft im Zeitraum des Elterngeldplus-Bezugs Wird der Zuverdienst während der Zeit des Elterngeldplus-Bezugs auf die erneute Elterngeldberechnung für das zweite Kind berücksichtigt? Und... gibt es eine Höchstgrenze die beim Einkommen (neben Elterngeldplus-Bezug) zu beachten ist, um keinerlei Abzüge zu haben? Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage. Viele Grüße Charlotte Gross

von C.Gross am 02.02.2020, 16:18



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Elterngeld für das 2. Kind bei Elterngeldplus (Anrechnung)?

Hallo, 1. Sie knnen, je nach geburtstermin von Kind 2, sich den Rest des EG Plus vorher auszahlen lassen 2. Ansonsten mind 14 Monate EG nehmen 3. Berechnung vn Kind 2: 12 Monate ab geburt rückwärts rechnen und die Monate wegstreichen, die Sie MG oder EG (eben bis zum 14 Lebnsmonat) bekommen haben. Dadurch geht es immer weiter zurück bis evtl. vor die Geburt von Kind 1. Das hängt vom ET von Kind 2 ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2020



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Elterngeld für das 2. Kind bei Elterngeldplus (Anrechnung)?

Mehr als 14 Monate EG werden nicht ausgeklammert. Ausgeklammert bedeutet diese Monate werden übersprungen. Nur so als Info. Bei Kind 2 gelten auch wieder die 12 Monate vor Geburt wobei wie gesagt höchstens bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden und die Monate wo Mutterschaftsgeld bezogen wird. Monate darüber hinaus werden entweder mit 0 € gewertet, wenn kein Einkommen oder je nach Einkommen mit TZ oder VZ. Die Dauer der EZ ist dabei egal. Im besten Falle sollte Kind 2 also spätestens geboren sein wenn Kind 1 18 Monate alt ist sonst sinkt das neue EG sofern dazwischen nicht VZ gearbeitet wird. In der EZ darf bis zu 30 std die Woche gearbeitet werden. Wie hoch das Einkommen spielt nur eine Rolle solange EG bezogen wird. Den da kann es zur Kürzung beim EG führen. Wie hoch der Zuverdienst sein darf ohne das es zu Kürzungen kommt hängt vom Einkommensverlust ab und ob Basis-EG oder EG Plus. Ist der Ansprich EG durch darf dazu verdient werden soviel man mag, solange es bei unter 30 std die Woche bleibt.

von Felica am 02.02.2020, 17:51



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