Wir erwarten im November 2017 unser 2. Kind.
Unser erstes Kind wurde im Oktober 2015 geboren.
Meine Elternzeit für Kind 1 läuft noch bis Juni 2016, danach endet das Arbeitsverhältnis. Somit bin ich ab Juli ohne Arbeitgeber.
In der Elternzeit von Kind 1 habe ich Elterngeld Plus mit einer Teilzeitbeschäftigung.
Wie errechnet sich das Elterngeld für Kind 2?
Wird der Teilzeitlohn während der Elternzeit angerechnet?
Oder zählen als Grundlage die Monate Juli bis zur Geburt im November und dann die Monate vor der Geburt des 1. Kindes?
von
mmaammaa2015
am 17.11.2016, 21:44
Antwort auf:
Berechnungsgrundlage Elterngeld 2.Kind,während Elternzeit 1. Kind Teilzeitbeschä
Hallo,
bitte Frage neu stellen unter Überprüfung der Zeitangaben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2016
Antwort auf:
Berechnungsgrundlage Elterngeld 2.Kind,während Elternzeit 1. Kind Teilzeitbeschä
Hallo,
Stelle doch die Frage noch mal mit den richtigen Zeitangaben.
Juni 2016 war schon und Geburt im Nov. 2017? Ist man da jetzt schon schwanger?
LG luvi
von
luvi
am 18.11.2016, 05:59
Antwort auf:
Berechnungsgrundlage Elterngeld 2.Kind,während Elternzeit 1. Kind Teilzeitbeschä
auweia....verplante Schwangere...sorry!
also nochmal:
wir erwarten im Juli 2017 unser 2. Kind.
das 1. Kind wurde im Oktober 2015 geboren.
meine Elternzeit für das 1. Kind läuft noch bis Juni 2017, danach endet das Arbeitsverhältnis. ab juli 2017 bin ich ohne AG!
so...jetzt sollten die Zeitangaben passen
von
mmaammaa2015
am 04.12.2016, 22:11