Berechnungsgrundlage 2. Kind nach elterngeldplus und Teilzeitarbeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungsgrundlage 2. Kind nach elterngeldplus und Teilzeitarbeit?

Hallos Frau Bader, Folgender Fall: Mein 1. Kind ist im September 2019 geboren. Seit Dezember 2019 beziehe ich elterngeldplus und arbeite in Teilzeit. Wenn wir nun im März 2021 ein 2. Kind bekommen würden, wird dann für die Höhe des Elterngeld des 2. Kindes meine Teilzeitbeschäftigung als Grundlage genommen, obwohl gleichzeitig das Elterngeldplus bezogen wurde oder die Monate vor der Geburt Kind 1? Vielen Dank für Ihre Antwort

von Sabrina 1234 am 24.04.2020, 12:42



Antwort auf: Berechnungsgrundlage 2. Kind nach elterngeldplus und Teilzeitarbeit?

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2020



Antwort auf: Berechnungsgrundlage 2. Kind nach elterngeldplus und Teilzeitarbeit?

Nach dem 14 Monat wird dein Teilzeitgehalt zur Berechnung rangenzogen.

von misses-cat am 24.04.2020, 12:58



Antwort auf: Berechnungsgrundlage 2. Kind nach elterngeldplus und Teilzeitarbeit?

Bei Kind1 im September 19 geboren und Kind 2 im März gilt das folgende: Da du EG Plus hast werden 14 Monate und der Mutterschutz ausgeklammert. Sollte der Mutterschutz schon im Januar beginnen, würde der auch ausgeklammert werden. Gehen wir davon aus Mutterschutz beginnt erst im Februar 21, dann würde Februar und März wegen Mutterschutz ausgeklammert. Von Sept19-Nov20 wird ausgeklammert wegen EGplus. Bliebe Dez20-januar21 welche nur das TZ-Gehalt zählt. Mein Rat, beende die laufende EZ zum neuen Mutterschutz um dann das höhere VZ-Mutterschaftsgekd zu bekommen. Die restlichen EG Monate würde ich in deinem Falle nicht nachträglich in Basis ändern lassen sondern im Idealfall, falls es finanziell möglich ist, nutzt dein Mann diese. So wäre er auch zur Geburt auf jeden Fall daheim, auch wegen Betreuung. Weiss nicht ob er schon EZ hatte, je nachdem benötigt er dann das OK vom AG. Würdest du die nachträglich in Basis ändern lassen könnte es euch passieren das ihr deutlich EG zurückzahlen müsstet da du ja mit EG Plus gearbeitet hast. Müsst ihr mal berechnen was das ausmacht mit einem EG-Rechner. Würde da verschiedene Varianten berechnen. Auch ob es sich rechnet aktuell mit TZ zu pausieren, wieder Basis-EG zu beziehen und dann nach dem 14ten wieder TZ mit EG Plus. Sofern der AG mitmacht. Je nach wirtschaftlicher Lage kommt dem das ja evtl nicht ganz Unrecht. Solltest du sagen, ich bleibe dann auch im Dez20 und jan21 daheim und arbeite nicht, würden diese mit 0 € gewertet werden. Falls ja gar wegen Mutterschutz nicht schon rausfällt. Riesige Unterschiede wird es beim EG also nicht geben, auch weil geschwisterbonus noch dazu kommt bis das grössere Kind 3 Jahre alt wird.

von Felica am 24.04.2020, 13:36



Antwort auf: Berechnungsgrundlage 2. Kind nach elterngeldplus und Teilzeitarbeit?

Vielen lieben Dank für die Antworten.

von Sabrina 1234 am 27.04.2020, 16:54



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit verlängern nach 1,5 Jahren und Teilzeitarbeit

Guten Tag, ich habe im Juli 2021 meinen Sohn zur Welt gebracht und war anschließend bis Ende Dezember 2021 in Elternzeit und zu 100% zu Hause. Ab Januar 2022 bis Ende Dezember 2022 bin ich ebenfalls noch in Elternzeit, jedoch arbeite ich bereits wieder 15 Stunden bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit. Ich möchte nun gerne meine Elternzeit verläng...


Beschäftigungsverbot während der Elternzeit wegen Teilzeitarbeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit bis einschließlich März 2024. ( Kind im Januar 22 geboren) Elterngeld habe ich bis Ende Januar 23 bekommen. Nun werde ich ab 1 März in Teilzeit arbeiten ( 30 Stunden) während ich weiterhin in Elternzeit bin. Das wird bei meiner letzten Arbeitsstelle sein wo ich einen unbefristeten Vertr...


Elternzeit verkürzen bzw. Teilzeitarbeit beginnen

Hallo, ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet und erhalte somit das "halbe" Elterngeld. Die Elternzeit endet Ende November. Mein Arbeitgeber hätte mich gerne schon Ende August wieder zurück und ich wäre damit auch einverstanden. Wäre es möglich, die Elternzeit einfach vorher zu beenden? Wenn ja, was passiert mit dem Elterngeld, das ich für Aug/S...


Antrag auf Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit (3 Jahre) läuft im Juni 2023 aus Gerne möchte ich dann in Teilzeit arbeiten. Anfang Februar hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Ergebnis war, das ich einen Antrag stellen soll, welcher so dann binnen 2 Wochen geprüft wird. Den Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit habe ich via Mail am...


Teilzeitarbeit während der Elternzeit und Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich bin bis Nov. 24 in der Elternzeit und hab bei 1. Jahr Elterngeld in voller Höhe erhalten. Jetzt bin ich im 2. Jahr und möchte wieder arbeiten und wir haben einen Plan für das 2. Kind. Wie soll ich vor der 2. Schwangerschaft arbeiten, um ein voller Elterngeld (67% von meinem Gehalt) zu haben? Ich möchte wieder ab Au...


Krankschreibung vor Antritt Teilzeitarbeit während Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 05.05.2024 in Elternzeit. Ab dem 06.07.2023 beginne ich während meiner Elternzeit in Teilzeit (Homeoffice) zu arbeiten. Ich arbeite in der Gegenschicht meines Mannes. Er betreut unsere Tochter während ich arbeite. Nun ist es so, dass ihm die Achillessehne durchgerissen ist und er für 3-4 Monate krank sein wir...


Feiertage bei Teilzeitarbeit

Ich habe eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte 4-Tage-Woche, um meine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit zu erbringen. Heute erfuhr ich, daß mir - und wohl allen Teilzeitkräften, dir nicht alle Wochentage arbeiten - für jeden Feiertag, der in die 4 Tage fällt, Unterstunden berechnet werden. (Keine Ahnung, ob ich Überstunden für Feiertage a...


Kann der Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit ablehnen

Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.