Hallo Frau Bader, ich war bis einschließlich Juli diesen Jahres in Elternzeit und arbeite seit August wieder an zwei Tagen in der Woche. Jetzt habe ich festgestellt, dass das Entgelt für meine Urlaubstage nach dem Referenzprinzip (Bezugszeitraum die letzten 13 Wochen) berechnet wird. In den 13 Wochen vor August habe ich gar nicht gearbeitet (anstelle von zwei mal acht Stunden erhalte ich 4,X Stunden angerechnet), wird das Referenzprinzip auch nach Elternzeit angewendet? Mit freundlichen Grüßen
von Kikki154 am 24.11.2014, 13:18