Berechnung neuen Elterngeldes wären alter Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung neuen Elterngeldes wären alter Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Situation. Ich befinde mich momentan in Elternzeit im 2. Jahr da meine Tochter im Oktober 2 Jahre alt wird. Elternzeit dauert noch bis 09.01.2017. Ich bekomme aber durch splitting des Elterngeldes auf 24 Monate und Verrechnungen des Amtes ab September (also ab jetzt) tatsächlich kein Geld mehr aufs Konto. Nun bin ich erneut schwanger mit vor. ET 25.04.2017. Nun meine 2 Fragen: 1. Könnte ich die Elternzeit des 1. Kindes so verlängern das ich übergangslos in den Mutterschutz des 2. Kindes übergehen kann? Und hätte ich dann auch Anspruch auf Mutterschutzgeld vom AG? 2. Zur Berechnung des neuen Elterngeldes werden die Monate mit Elterngeldbezug nicht angerechnet aber wie sieht es mit den Monaten aus in denen ich zwar in Elternzeit war/bin aber kein Elterngeld bekomme so wie jetzt? Wenn ich die Elterzeit bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern würde, würde dann von September 2016 bis März 2017 (grob gesagt) 0€ angerechnet werden und für die restlichen mein Gehalt von vor der 1. Geburt? Ich hoffe sie verstehen mein Problem und danke Ihnen vielmals im voraus!!! Mfg Sarah

von besalu am 06.09.2016, 13:51



Antwort auf: Berechnung neuen Elterngeldes wären alter Elternzeit

Hallo, 1. Ja, unproblematisch möglich 2. Nur das Basis-EG (erstes Jahr) wird angerechnet. Sie werden also nur den Grundbetrag + Geschwisterbonus bekommen. Liebe grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2016



Antwort auf: Berechnung neuen Elterngeldes wären alter Elternzeit

Du hast bereits seit November letzten Jahres nur Nullrunden. Das wird also der Mindestsatz plus 75€ Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist. Nur Elterngeld bis zum 12. LM wird ersetzt. Danach bekommst Du lediglich die aufgesparte Rate, der eigentliche Bezug ist vorbei. Dass Du jetzt nichts mehr bekommst steht auch so auf Deinem Bescheid. Die Mutterschutzmonate sind immer volle Elterngeldmonate der Mutter. Blieben also nur noch 10 zum splitten. Macht 22 Monate. Ratsamer wäre es also so schnell wie möglich Einkommen zu generieren, wenn ihr darauf angewiesen seid.

von Sternenschnuppe am 06.09.2016, 15:01



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