hallo frau bader, ich bin seit 31.12.2010 im mutterschutz. nun habe ich die gelder von der krankenkasse und vom arbeitgeber erhalten. unterm strich fehlen aber 400 euro. nun bin ich über den begriff sonderzahlung und mutterschaftsgeld gestossen. eigentlich sollte ich im januar 2011 eine einmalzahlung rückwirkend für 2010 erhalten, darf das auf das mutterschaftsgeld angerechnet werden? wenn ja, dann fehlen mir ja aber trotzdem 400 euro zum vorherigen nettoverdienst? lieben dank für ihre hilfe. claudia & kids
von claudia2406 am 31.01.2011, 11:32