Hallo Frau Bader, folgende Ausgangssituation ist bei uns (bzw. bei meiner Lebensgefährtin)gegeben: 2010-31.09.17 Wohn- und Arbeitsort im Ausland Umzug nach D zum 01.10.2017 Geburt 1. Kind 11/16, bis dahin Vollzeit tätig 11/16 - 02/17 Mutterschutz 03/17 - 09/17 Teilzeit (50%) tätig Berechnung Elterngeld: Mutterschutz: 4 Monate aufgebraucht 10/17 - 12/17: 3 Monate Basis-Elterngeld 01/18 - 10/18: 10 Monate Elterngeld Plus Nun meine Frage: Wenn wir bis Ende der Elterngeldzahlung ein zweites Kind bekommen, werden dann zur Berechnung dieses Elterngeldes die gleichen Monate wie bei Kind 1 herangezogen oder werden zum Teil die Monate in die Berechnung mit einbezogen, die meine Partnerin in Teilzeit tätig war, was sich entsprechend negativ auf die Höhe des Elterngeldes auswirken würde. Vielen Dank bereits im Voraus und liebe Grüße!
von Maxwell Smart am 22.10.2017, 10:35