guten tag,
leider habe ich die ausführungen nicht ganz verstanden, welche 12 monate zur berechnung heran gezogen werden und welche genullt werden. folgende frage, wenn ich vor erneutem mutterschutz (kind 2) erst 4 monate wieder arbeiten war und vorher 12 monate in elternzeit, wie berechnet sich dann das neue elterngeld?
vielen dank!!!
von
julia_tom-lukas
am 07.05.2012, 22:35
Antwort auf:
berechnung elterngeld bei 2.kind
Hallo,
so ist es. Nachrechnen können Sie dies unter:
www.bmfsfj.de
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2012
Antwort auf:
berechnung elterngeld bei 2.kind
Wie lang war denn die Elternzeit?
War sie 2 oder 3 Jahre lang, dann zählen die 4 Monate zwischen alter Elternzeit und neuem Mutterschutz und weitere 8 Monate aus der Elternzeit. Die 8 aus der Elternzeit werden mit je 0 Euro angesetzt.
Es zählt also nur das Einkommen der 4 Monate. Dies wird durch 12 geteilt und davon gibts dann ca 65%, mindestens aber 300 Euro. Hinzu kommen 10%, min aber 75 Euro bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird.
War die Elternzeit nur 1 Jahr lang, dann zählen die 4 Monate zwischen alter Elternzeit und neuem Mutterschutz und weitere 8 Monate aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz.
Dies wird auch wieder durch 12 geteilt usw.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.05.2012, 07:38