Hallo,
folgender Sachverhalt:
Meine Frau befindet sich noch bis zum 14.08.12 in der Elternzeit und wird bald wieder anfangen zu arbeiten. Jedoch ist Sie jetzt wieder schwanger geworden. Wie wird das Elterngeld errechnet da Sie ja nicht 12 Monate arbeiten wird? Ich hoffe Sie können mir eine Auskunft geben!
Vielen Dank!
von
Lucas1
am 23.07.2012, 11:37
Antwort auf:
Berechnung des Elterngeldes
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2012
Antwort auf:
Berechnung des Elterngeldes
Das Elterngeld wird so berechnet wie beim ersten Kind auch!
Es zählt das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt.
Monate für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Elterngeld bezieht man nur im ersten Lebensjahr, auch wenn man es sich splitten lässt!
Alles Einkommen wird zusammengerechnet und dann durch 12 geteilt. Davon gibts dann ca 65%. Hinzu kommen noch 10% (min 75 Euro) Geschwisterbonus, bis das erste Kind 3 Jahre alt wird.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.07.2012, 21:29