Guten Tag Frau Bader,
meine Freundin nutzt derzeit einen Dienstwagen und versteuert diesen auch regulär über die 1% Regelung. Nun wird mit dem Beginn der Elternzeit der Firmenwagen wegfallen. Bedeutet, dass Sie während der Elternzeit den Firmenwagen nicht nutzen wird. Bei der Berechnung des Elterngeldes wird aber das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate herangezogen wenn ich richtig informiert bin. Fließt also der Firmenwagen als Abzug mit in die Berechnung des Elterngeldes ein, obwohl der Wagen de facto nicht mehr existent ist? Ist es also wirklich so dass wir für einen nicht existenten Firmenwagen trotzdem bezahlen müssen?
Vielen dank im Voraus für Ihre Hilfe
von
JHS82
am 11.04.2015, 13:15
Antwort auf:
Berechnung des Elterngeldes bei Wegfall des Firmenwagens
Hallo,
leider ja.
In der EZ steht einem der WAgen nicht zu - unabhängig davon wird er beim EG berücksichtigt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2015
Antwort auf:
Berechnung des Elterngeldes bei Wegfall des Firmenwagens
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen dass es genau so ist.
Der Firmenwagen wird bei der Berechnung des EG voll abgezogen und es gibt entsprechend weniger EG. Das man den Dienstwagen in der EZ nicht zur Verfügung hat interessiert dabei keinen.
Während des Mutterschutzes hat Deine Freundin allerdings, so der Dienstwagen im Arbeitsvertrag mit aufgeführt ist oder ein entsprechender Zusatzvertrag dazu existiert, Anspruch darauf den Dienstwagen zu behalten.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.04.2015, 20:49