Sehr geehrte Frau Bader, ich war im Bemessungszeitraum für das Elterngeld krank geschrieben (nicht schwangerschaftsbedingt) und habe vom 14.10.16 bis 27.11.16 Krankengeld erhalten. Meine Frage ist nun, ob die Monate Oktober sowie November 2016 komplett mit 0,00 Euro gewertet werden oder ob bei der Berechnung des Elterngeldes die Zeit vom 1.-13.10. sowie vom 28.11.- 30.11.16, in der ich noch Gehalt bezogen habe (Gehaltsabrechnungen liegen vor), berücksichtigt wird und mit in die Berechnung einbezogen wird? Danke für Ihre Hilfe. VG
von DN1982 am 18.08.2017, 00:23