Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf die Berechnung des Elterngeldes in Monaten, in denen ich Arbeitslosengeld bezogen habe und gleichzeitig wegen einer gefährdeten Schwangerschaft Krankgeschrieben war. Bei einem Anruf bei meiner Elterngeldstelle habe ich erfahren, dass mein Antrag gerade auf dem Tisch liegt und bearbeitet wird. Ich habe die Gelegenheit genutzt und gefragt ob alles vollständig sei und ob die Berechnung des Elterngeldes um die zwei Krankmeldungen auf Grund von gefährdeten Schwangerschaft (1 Monat während Arbeitslosengeldbezug) und vorzeitigen Wehen (einige Tage während Arbeitslosengeldbezug) berücksichtigt würden und die Berechnung um diese Zeiträume in die Vergangenheit verschoben wird, in die Zeit, in der ich noch erwerbstätig war. Die Sachbearbeiterin antwortete mir, dass es in meinem Falle nicht gehen würde, da ich keine Geldeinbußen in den Krankheitszeiträumen erfahren habe und weiterhin mein Arbeitslosengeld bezogen habe. Meine Sichtweise ist jedoch die, dass ich schockiert war, als ich bei meinem ersten Frauenarztbesuch seit Jahren und meiner ersten Schwangerschaft von meiner Frauenärztin grob und ohne weitere Erklärung erfuhr, dass das was sie auf den Ultraschallbildern sieht, nicht so aussehe, wie es in der Schwangerschaftsphase, in der ich mich befinde, aussehen müsste und dass ich mir keine großen Hoffnungen machen soll, dass die Schwangerschaft länger bestehen bleibt. Ich musste mit dem Gedanken leben, dass ich ein nicht lebensfähiges Baby in mir trage und war in der Zeit ganz weit weg mich um eine Arbeitsstelle zu bemühen, da meine Gedanken ständig bei meinem Wunschkind waren. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass in solchen Fällen eben wie beschrieben, die Monate mit Null berechnet werden und mir frei bliebe einen Wiederspruch zum Bescheid zu stellen, jedoch die Chancen sehr gering sind diesen tatsächlich gewährt zu bekommen. Ich bin unfreiwillig in die Arbeitslosigkeit gerutscht und hatte mit der Nachricht meiner Frauenärztin, die ich dann gewechselt hatte keinen schönen Schwangerschaftsbeginn und nun erfahre ich dass man die Grundlage für Berechnung des Elterngeldes nicht um die Krankheitszeit nach vorne verlagern kann, obwohl Monate mit einem Einkommen vorliegen und ich durch die Krankheit gelähmt und verhindert war mich um eine Verbesserung meiner Sachlage zu kümmern. Ich sehe das so, dass ich auf Grund der Schwangerschaftsbedingten Krankheit nicht in der Lage war mich um eine Beschäftigung zu bemühen und schon alleine aus diesem Grund musste ich Geldeinbußen hinnehmen und konnte diesen Zeitraum nicht dazu nutzen, mich um eine Beschäftigung zu bemühen. Als sich dann bei meinem neuen Frauenarzt herausstellte, dass alles soweit in Ordnung ist habe ich mich sehr wohl um eine Arbeitsstelle bemüht und stand dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Tatsächlich blieb ich bis zu Entbindung am 04.06.2015 Arbeitssuchend, da mich mein Bauch öfters verraten hat und das wichtigste für mich ist, dass ich ein Gesundes Kind geschenkt bekommen habe. Wie sehen Sie die Sachlage, habe ich einen Anspruch auf das Vorverlegen der Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes um den schwangerschaftsbedingten Krankenstand oder nicht? Wird an der Stelle tatsächlich zwischen Kranken Erwerbstätigen und kranken Arbeitslosen unterschieden? Schließlich erhalten beide Ihr Geld während der Krankheit, der Erwerbstätiger nach einer gewissen Zeit dann weniger, da die Krankenkasse einspringt und der Arbeitslose schon während des Arbeitslosengeldbezuges weniger, da er seine Arbeit verloren hatte. Wie sehen Sie die Chancen bei einem Einspruch meinerseits und wie müsste man dann „Gesetzrichtig“ argumentieren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und Zeit. Gruß Kasia
von Kasia1984 am 03.08.2015, 18:40