Hallo, Wie wird der Lohn im Beschäftigungsverbot berechnet, wenn man bis zum Beginn des Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaftsbeschwerden krankgeschrieben war. Zählen dann die drei Monate vor dem Beschäftigungsverbot oder die drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft?
von maschelonia am 24.08.2014, 12:08