Hallo Frau Bader, ich habe noch eine offene Frage zu folgenden Sachverhalt: Wenn man sich in teilzeitbeschaftigung während Elternzeit von kind 1 befindet und man noch vor Ende der Elternzeit wieder schwanger und berufsbedingt auch sofort wieder ein Beschäftigungsverbot bekommt, bekommt man ja mit Ende der Elternzeit und Aufleben der Vollzeitbeschaftigung sein volles 100% Gehalt wieder. Soweit ist mir das klar. Wie aber wird dieses 100% Gehalt berechnet,wenn man umsatzbeteiligt gearbeitet hat? Man weiss ja nicht, was man theoretisch verdienen würde, wenn man kein BV hätte. Gibt es da eine Hochrechnung vom Gehalt der Teilzeit oder wird sogar das 100% Gehalt vor der ersten Schwangerschaft als Referenz benutzt? Vielen Dank für Ihre Antwort
von Marina1012 am 13.06.2016, 02:23