Guten Morgen Frau Bader,
ich habe 22,5 Tage Jahresurlaubsanspruch. Entbindungstermin ist voraussichtlich der 12.04.2016. Mutterschutz 01.03.-07.06.2016. Die Personalabteilung berechnet mir den Urlaubsanspruch anteilig auf 10 Tage. Ich habe jedoch gehört, dass der Monat, in dem der Mutterschutz endet und die Elternzeit anfängt, als voller Monat berechnet wird, d.h. mir steht noch für den ganzen Juni der Urlaubsanspruch zu (in dem Fall 1 Tag mehr).
Ist dies korrekt? Ich finde keine Paragraphen hierzu.
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
von
Vanessa.Bog
am 04.01.2016, 11:03
Antwort auf:
Berechnung Resturlaub Mutterschutz/Elternzeit
Hallo,
Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Sie haben Anspruch bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2016