Guten Morgen Frau Bader, ich bin fest angestellt und fahre einen firmenwagen, der mir laut arbeitsvertrag auch als teil meines gehaltes zusteht. diesen musste ich natürlich gemäß 1% regelung versteuern. bisher wurde mir der leasingbetrag des autos auf mein bruttogehalt drauf gerechnet, versteuert und dann wieder abgezogen. das fahrzeug kann/darf ich bis ende des mutterschutzes weiterfahren. nun hat mir meine personalabteilung das mutterschaftsgeld berechnet. sie haben wie gehabt das fahrzeug draufgerechnet, dann irgendwie sozialabgaben und krankenkasse (ich bin privat versichert) abgezogen und am ende haben sie den gesamten leasingbetrag von meinem netto abgezogen. somit zahle ich doch zu 100% die leasingrate meines fahrzeuges UND muß ,mich dann doch noch zusätzlich selbst um die versteuerung kümmern?! Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass das Mutterschaftsgeld der Durchschnitt der letzten drei nettomonatsgehälter ist. Nun meine konkreten Fragen: 1. wie wird das firmenfahrzeug in die berechnung des mutterschaftsgeldes eingebaut? 2. ist es rechtens, dass mir die leasingrate komplett von nettogehalt abgezogen wird? Vielen Dank und jetzt schon einmal ein schönes Wochenende!
von Annecik am 13.04.2012, 09:59