Liebe Frau Bader und/oder alle anderen hier im Forum, die sich damit auskennen, ich habe schon einiges hier im Forum gelesen, auch aktuelle, ähnliche Fälle, aber irgendwie werde ich immer verwirrter und bin nicht sicher, wie ich meine Situation zu deuten haben. Deshalb möchte ich gerne meinen konkreten Fall schildern und freue mich auf Antwort/en. Ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit und bin nun wieder schwanger. Der Mutterschutz für Kind Nr. 2 wird zwei Wochen vor Ablauf der 1. Elternzeit beginnen. Welche Konsequenzen wird das haben bzgl. der Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und/oder gibt es auch noch andere Konsequenzen)? Ich verstehe es so, dass das Mutterschaftsgeld (von AG + KK) dann anhand des Verdienstes während der Teilzeit berechnet wird, wenn ich die Elternzeit einfach ganz regulär während des neuen Mutterschutzes „auslaufen“ lasse? Wenn ich die Elternzeit jedoch vorzeitig beende, also am Tag vor Beginn des Mutterschutzes, dann wird mein altes Vollzeitgehalt für die Berechnung des Mutterschaftgeldes herangezogen? Ist das richtig, und wenn ja, warum? Das will sich mir nicht so ganz erschließen… Im Voraus schonmal vielen herzlichen Dank für Ihre/eure Antwort/en. O.N.
von ON.NO am 06.02.2017, 22:24