Hallo Zusammen!
Ich habe eine Frage bezgl. der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Elterngeldes. Ich war die ganze Schwangerschaft über krankgeschrieben. Auf der Krankenmeldung waren immer die Kürzel für Schwangerschaft und "psychische Beschwerden" angegeben. Ich bin jetzt bis zum Beginn des Mutterschutz auch weiterhin krankgeschrieben. Allerdings bin ich immer von meinem Hausarzt und nicht vom Frauenarzt krankgeschrieben worden. Zählen die Monate des Krankengeld nun mit 0 Euo?
Mit freundlichen Grüßen
von
Biene_Emmi
am 28.09.2017, 17:37
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld
Hallo,
ich seh das Problem an einer anderen Stelle.
Es werden nur die Monate beim Krankengeldbezug ausgeklammert, bei denen man eine schwangerschaftsbedingte Krankheit hat. Allein die Schwangerschaft führt nicht dazu, dass es ausgeklammert wird, zumal psychische Beschwerden ja nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben.
Auch dass das Attest nicht vom Frauenarzt ausgestellt worden ist, spricht dafür, dass es sich nicht um eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2017