Berechnung Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich glaube das Thema wurde schon diskutiert, ich habe auch schon viel gelesen, aber ich steige hier noch nicht durch. Meine Frau hat während ihrer 1. Elternzeit Teilzeit gearbeitet. Die 1. Elternzeit sowie damit auch die Teilzeitbeschäftigung wurden zu Beginn des 2. Mutterschutzes vorzeitig beendet. Ich dachte damit lebt die Vollzeitbeschäftigung wieder auf und der Arbeitgeberzuschuss berechnet sich aus dem Vollzeitentgeld von vor der 1. Elternzeit. Berechnet sich der Arbeitgebezuschuss nun aus der Teilzeitbeschäftigung oder aus der Vollzeitbeschäftigung? Was kann sie ihrem Arbeitgeber vorlegen, woraus hervor geht, dass sich der Arbeitgeberzuschuss nun aus der Vollzeit berechnet. Den Satz aus § 14 MuSchG verstehe ich auch nicht richtig: "Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen." Das würde doch bedeuten das auch das Gehalt aus der Teilzeit mit eingerechnet wird. Ich finde folgender Absatz beschreibt die Problematig recht gut: "Problematisch scheint der Fall, in dem eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat und vor der Elternzeit bspw. in Vollzeitbeschäftigung stand. Wendet man den Wortlaut des § 14 MuSchG an, sind auch die Monate mit Teilzeitgehalt in der Elternzeit „abgerechnet“, so dass der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entsprechend geringer ausfallen würde. Allerdings stünde dann diese Arbeitnehmerin schlechter als eine Arbeitnehmerin, die während der Elternzeit gar nicht gearbeitet hat. Für diese würden die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor der Elternzeit, also aus einer Vollzeittätigkeit, herangezogen. Aufgrund dieser Diskrepanz und aufgrund des Sinn und Zwecks von § 14 MuSchG - nämlich der Frau durch die Zahlung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses den bisher erzielten Arbeitsverdienst während der Schutzfrist vor und nach der Entbindung zu sichern - erscheint es nicht unschlüssig, den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis des abgerechneten Entgelts vor der Teilzeitarbeit zu berechnen. Diese Ansicht vertritt auch das BMFSFJ. Sinn und Zweck der Vorschrift gebiete es, das nach der Elternzeit wieder auflebende Arbeitsverhältnis in Bezug zu nehmen und damit in o.g. Beispiel die letzten drei abgerechneten Monate aus der Vollzeitbeschäftigung in Bezug zu nehmen." (Quelle: http://www.rehmnetz.de/lohnsteuerrecht/neues-aus-dem-lohnsteuerrecht/vorzeitige-beendigung-der-elternzeit/)

von osiris am 04.03.2016, 11:09



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit

Hallo, welch dramatischer Name - Ihre Frau heißt Isis? Spass beseite. Der VZ Vertrag lebt wieder auf u danach bemisst sich auch das MG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2016



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit

Das hier aus den Richtlinien zum BEEG, 2015: "§ 16 Abs. 3 Satz 3 dient der Klarstellung, dass Arbeitnehmerinnen die angemeldete Elternzeit vor-zeitig – ohne Zustimmung des Arbeitgebers – beenden können, um die Mutterschutzfristen und die damit verbundenen Rechte in Anspruch zu nehmen, und nicht nur in Teilzeit arbeitende Mütter, denen dieses Recht schon nach dem bisherigen Satz 3 Halbsatz 2 zustand. Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 soll die Arbeitnehmerin in den Fällen des § 16 Abs. 3 Satzes 3 Halbsatz 1 dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen, dass sie beabsichtigt, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Dem Arbeitgeber soll so ermöglicht werden, die erforderlichen Maßnahmen (beispielsweise die Auszah-lung des Arbeitgeberzuschusses nach § 14 Mutterschutzgesetz) zu veranlassen. Eine rückwirken-de Beendigung der Elternzeit ist nicht vorgesehen. Die Elternzeit kann also frühestens enden, wenn die Mitteilung dem Arbeitgeber zugegangen ist."" Ich finde, darin wird deutlich Arbeitnehmerinnen und zwar nicht nur die, die schon Teilzeit in Elternzeit gemacht haben, sollen die Elternzeit unterbrechen können, um MuSchu-Geld zu bekommen und weiter Um beispielsweise die Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses zu veranlassen Das der Vollzeitvertrags-Zuschuss zu zahlen ist, ergibt sich aus den normalen Regularien zum MuSchu-Geld. Wie du schon geschrieben hast: Nicht nur vorrübergehende Vertragsveränderungen sind zu berücksichtigen! Jan, Feb und März gäbs das Teilzeitgehalt. Danach ändert sich ab April der Vertrag - auf Vollzeit. Das nicht nur vorrübergehend. Auch dann nicht, wenn man sofort wieder in EZ geht. Also ist ab April Vollzeit-MuSchu-Geld zu bezahlen. Genauso wäre es: Jan, Feb und März - Vollzeit Ab April ist (dusseligerweise) Teilzeit vereinbart Dann gibts ab April Teilzeitgehalt. Eigentlich kennen sich da die Krankenkassen sehr gut aus. Meld dich doch dort mal... Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.03.2016, 13:15



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich glaube langsam ich bin zu doof, um den Satz/die Satzstellung zu verstehen. "Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen." Was haben Erhöhungen des Arbeitsentgeldes während der Schutzfristen mit der Berechnung des Geldes für diese Schutzfrist zu tun? Was heißt dieser Satz auf deutsch? Vorübergehende Erhöhungen sind nicht mit einzubeziehen. oder Vorübergehende Erhöhungen sind nicht mit einzubeziehen, sondern nur Verringerungen. Im § 14 MuSchG steht ja drin, es zählt das Gehalt der letzten drei Monate. Aber wo steht, dass Teilzeit oder vermindertes Gehalt während der Elternzeit ausgenommen ist?

von osiris am 04.03.2016, 14:25



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Danke für ihre Antwort! Mein Name ist Daniel. Ich hatte auch gedacht, dass der Vertrag wieder auflebt, das ist auch so. Aber ich habe kein Arbeitgeberzuschuss vom Arbeitgeber bekommen. Wenn ich jetzt an ihn heran trete, muss ich ihm ja irgendwas sagen oder mich auf was beziehen, wo ich mir im Moment selber nicht sicher bin. Jeder sagt nur "das ist so". Aber nicht wo es genau steht oder wie man es richtig versteht. Vielen Dank!

von osiris am 04.03.2016, 17:05



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit

Hallo, Sie schreiben die Rechtsgrundlage ja selbst: Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen Bei Elterteilzeit entfällt die auf die Elterzeit bedingte Teilzeit. Damit lebt der alte Arbeitsvertrag = Vollzeit wieder auf. Damit einher geht eine nicht nur vorübergehende Erhöhung des Arbeitsentgeltes. Das ist im Gegensatz zum Regelfall (Durchschnitt der letzten drei Monate) im Beschäftigungsverbot zugrundezulegen. LG

von Lina_100 am 04.03.2016, 17:53



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit

Danke!

von osiris am 04.03.2016, 19:35



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch Mutterschaftsgeld für 2.Kind in Elternzeit mit Minijob

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Mein zweites Kind müsste im September dieses Jahres kommen. (Da bin ich auch noch im Elternzeit) Ich habe gelesen, dass durch Beendigung der Elternzeit für mein erstes Kind und gleichzeitige Beantragung der Elternzeit für das zweite Kind (ab ein Tag vor der Mutte...


Schwanger in Elternzeit/ Resturlaub/Mutterschaftsgeld/Fristen und Formulierung

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar grundsätzliche Fragen zum Mutterschutzgeld und Elternzeit/resturlaubsregelungen bei Schwangerschaft mit dem 2 Kind innerhalb einer laufenden Elternzeit des 1 Kindes. Zu meiner Situation: ich bin gerade mit dem 2ten Kind schwanger (Geburtstermin 21.06.2019) und gleichzeitig aber noch im 3 Jahr Elternzeit...


Teilzeit in Elternzeit wieviel Mutterschaftsgeld und Elterngeld bekomme ich ?

Hallo Fr. Bader Ich habe im Juli 2017 einen Sohn bekommen und 3 Jahre Elternzeit beantragt, davon ein Jahr Elterngeld bekommen ! ( Vorher Vollzeit gearbeitet) Habe dann nach einem Jahr und drei Monaten wieder angefangen Teilzeit in EZ zu arbeiten und bin jetzt wieder schwanger nach 6 Monaten arbeiten ! Bin jetzt im Beschäftigungsverbot ! Meine F...


AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe im Mai 2017 mein erstes Kind bekommen, war 2 Jahre komplett zuhause in Elternzeit und habe dann das dritte Jahr drangehängt, arbeite in diesem dritten Jahr aber in Teilzeit. Im April 2020 kommt unser zweites Kind, meine jetzige Elternzeit habe ich bereits schriftlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet. Steht ...


Erneuter Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Elternzeit

GutenTag Frau Bader, ich habe auch eine Frage zum erneuten Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld. Mein erstes Kind kam im September 2017 zur Welt. Davor habe ich mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden (Vollzeit wären 40 Stunden gewesen) bei meinem AG gerarbeitet. Nun bin ich wieder schwanger, ET ist Ende Mai. Ich habe meine alte El...


Mutterschaftsgeld in weitere SS in elternzeit

Guten Tag. Momentan hab ich noch elternzeit bis 1.november 2020. Bin aber schon wieder schwanger und gehe in Mutterschutz ab dem 16.september . Kann ich nochmal Mutterschutzgeld von meiner Krankenkasse und Arbeitgeber verlangen ??? Kann ich zb an meinem Arbeitgeber zum 15.september mein elternezeit jetzige beenden und schreiben das ab den 16.septem...


Mutterschaftsgeld nach TZ in Elternzeit bei vorzeitiger Beendigung?

Liebe Frau Bader, ich habe leider keinen auf meinen Sache anwendbaren Fall gefunden, deswegen stelle ich nun meine eigene Frage: Welches Entgelt (Teilzeit in Elternzeit, Vollzeit vor Elternzeit oder Vollzeit ab Mutterschutz) wird zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses für das Mutterschaftsgeld herangezogen und welche Steuerklasse muss dabei...


Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u...


Minijob in Elternzeit / Mutterschaftsgeld 2. Kind

Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatl...


In Elternzeit Teilzeit Arbeitgeber,Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg