Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit

Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde drei Monate nach Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses geboren. Ich habe 1,5 Monate Arbeitslosengeld erhalten, dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeld, dann Elterngeld. Nun überlegen wir bald ein zweites Kind zu bekommen. Ich überlege das Elterngeld für die letzten Monate nachträglich zu halbieren, sodass ich bis Geburt des zweiten Kindes halbes Elterngeld bekommen würde. Wie berechnet sich denn denn dann das neue Mutterschaftsgeld? Würde es in Höhe es Elterngeldes ausgezahlt werden? Oder in Höhe meines theoretischen Verdienstes, also wieder in Höhe des Arbeitslosengeldes? Vielen Dank!

von 85kathali am 21.07.2014, 17:14



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit

Hallo, was ist denn der momentaner Status? EZ? Arbeitslosengeld 1? Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2014



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit

Meine Stelle ging bis 28.02.2014, danach ALG 1 bis 26.04, dann Mutterschaftsgeld, Geburt des kindes am 15.06, seitdem zuerst Mutterschaftsgeld, dann Elterngeld. Wenn ich jetzt bis zum 14.06.2015 Elterngeld bekomme und sagen wir mal am 1.12.2015 wieder in den Mutterschutz gehe, woraus würde sich dann das Mutterschaftsgeld berechnen, wenn ich zwischen dem 15.06 und dem 30.11 1) ALG1 beziehe 2) Elterngeld beziehe, weil ich die letzten Monate halbiert habe. Habe ich das richtig verstanden, dass sich das Elterngeld dann aus dem Einkommen der Monate Juli bis November 2015 (also so oder so 0 Euro) und August 2014 bis Februar 2014 berechnen würde, weil die Monate August bis November 2015 nicht als Elterngeldbezugsmonate zählen, weil ich nur halbes Elterngeld bekommen habe? Danke!

von 85kathali am 22.07.2014, 09:51



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit

Am Mutterschaftsgeld ändert es nix, wenn du das Elterngeld halbierst! Fürs neue Elterngeld ist das auch egal! Das neue MuSchu-Geld würde sich an dem ALG1 orientieren. Allerdings bekommst du ALG1 nur dann, wenn du dem Arbeitsmarkt auch wirklich zur Verfügung stehst. Das Elterngeld würde sich mit den Daten aus dem Einkommen: Nov 2015 bis Mrz 2015 (9 Monate mit 0 Euro Einkommen) und Mrz 2014 (mit 0 Euro) und Feb und Jan 2014 (mit 2x Einkommen) berechnen. Das ergibt dann den Mindestsatz von 300 Euro zzgl Geschwisterbonus. Mehr springt raus, wenn du zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und dem neuen Mutterschutz für Kind 2 arbeiten gehen und Gehalt bekommen würdest. Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.07.2014, 23:48



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit

@ Sabine Ähm, soweit ich das verstanden habe, werden bei der Berechung des Elterngelds für ein Kind Monate ausgeklammert, in denen man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind (hier aber nur Bezugsmonate) bekommen hat. Bei zwölf Monaten vor dem Mutterschutz am 1.12.2015 würden also nur die Monate Juli bis November berechnet werden, natürlich mit 0 Euro falls ich da nicht arbeiten würde oder ALG 1 erhalten würde. Und dann würden die anderen 7 Monate zur Berechnung die 7 Monate vor Erhalt des Mutterschaftsgeldes für Kind 1 sein. Davon einer arbeitslos, bleiben also noch 6 Monate in denen ich voll gearbeitet habe. Oder nicht?! Mir ist klar, dass ich mehr kriegen würde, wenn ich zwischenzeitlich arbeite, aber meine Stelle war befristet und ich müsste mir eine neue Arbeit suchen. Und ob ich die dann finde, ist an sich fraglich und erst recht, wenn ich schwanger bin :-)

von 85kathali am 26.07.2014, 15:10



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit

Hallo, bei uns waren es zwischen Elterngeld ende und der Geburt des 2. Kindes 6 Monate die uns nicht angerechnet wurden. Was man uns hinterher erst gesagt hat ist, das wir nochmal volles Elterngeld erhalten hätten wenn ich mich Arbeitslos gemeldet hätte in der Zeit. So hatten wir eine nicht unerheblich Einbuße beim 2. Elterngeld Lg

von witch1230 am 14.08.2014, 19:51



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit

Hallo Frau Bader, ich habe meinen Job im März gekündigt und bin dann schwanger geworden ! Meine Frage ist nun wieviel Geld ich nun im Mutterschutz bekomme ! Werden sodann von der Krankenkasse lediglich die 13 € täglich gezahlt oder zahlt das Arbeitsamt die Differenz zu meinem bisherigen AloGe (698,- €) ? Welche Gelde bekomme ich nach dem Mutt...


Höhe Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit trotz Anstellung

Hallo, ich weiß bereits, dass das Mutterschaftsgeld im Falle der bisherigen Arbeitslosigkeit in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird, finde hierzu aber leider die gesetzliche Regelung nicht. Wo steht das???? Da in meinem Fall Arbeitslosigkeit mit Anstellung zusammentrifft (Elternzeit, Arbeitgeber kann keine Teilzeit zur Verfügung stellen, wil...


Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit

Hallo Frau Bader! Ich beziehe seit Januar Arbeitslosengeld 1. Ein Anspruch besteht bis zum 30.08.09. Mein Entbindungstermin ist der 28.09.09. Bekomme ich trotz der Arbeitslosigkeit Mutterschaftsgeld? Und wenn ja, wo muss ich es beantragen. Bekomme ich es rückwirkend nach der Geburt oder wird es direkt im Anschluss gezahlt. Sonst hätte ich ja im ...


Mutterschaftsgeld oder ähnliches trotz Arbeitslosigkeit

Hallo, Ich bin derzeit arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld 1 und unterstützend Arge. Steht mir auch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder ähnliches zu? Danke Bianca


Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit

Hallo, ich kann einfach keine eindeutige Antwort auf meine Frage zum Mutterschaftsgeld finden und hoffe, daß Sie mir weiterhelfen können. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Und wenn ja, wer ist für mich zuständig? Ich bin seit Januar arbeitslos gemeldet, die Kosten für meine Krankenversicherung trägt also momentan das Arbeitsamt. Das...


Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld bei Arbeitslosigkeit

Hallo, ich bin seit 01.08.2009 arbeitslos und beziehe ALG I noch bis zum 31.07.2010. Der Entbindungstermin ist der 21. Mai 2010. Bekomme ich Mutterschaftsgeld von der KK? Wenn ja was passiert mit dem ALG I? Wenn ich nur das Geld von der KK bekomme wäre es weniger als mein ALG I. Wie wird das geregelt? Oder brauche ich in diesem Fall gar nicht in...


mutterschaftsgeld trotz arbeitslosigkeit?

Halo ich bin arbeitslos und habe kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen. Jedoch bekomme ich jetzt ein Baby, muss Miete zahlen und noch andere Auslagen. Bekomme ich trotzdem Mutterschaftsgeld auch ohne Gehalt vor der Geburt?


Bekomme ich Mutterschaftsgeld währen meiner beginnenden Arbeitslosigkeit?

Guten Tag Frau Bader, ich habe am 13.12.2021 meinen ET und bin nur noch bis zum 31.10.2021 beschäftigt. Bedeutet das, dass ich ab dem 01.11.2021 Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekomme, oder habe ich keinen Anspruch, da ich nicht mehr angestellt bin? Falls ich Muttschaftsgeld bekomme, beginnen dann die 12 Monate alg1 im Anschluss oder verkü...


Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosigkeit oder Auahilfsjob besser

Hallo zusammen, Ich habe eine etwas verzwickten Fall: Ich war Arbeitslos direkt vor dem Elterngeldbezug. Der endet am 6.3.22. am 15.04. fängt der neue Mutterschutz an. Ich würde eigentlich gerne diese 1 1/2 Monate oder etwas mehr arbeiten. Da ja auch Arbeitslosengeld als 0 ind in Elterngeldberwxjnung einfließt wäre ja jeder Job sinnvoll a...


Mutterschaftsgeld nach Krankengeld und Arbeitslosigkeit

Hallo, da ich bald im Mutterschutz bin und bis dahin Krankengeld in Höhe des ALG 1 erhalte, möchte ich gerne wissen, wie hoch mein Mutterschaftsgeld nach Ende meiner Krankmeldung wäre bzw. ob ich mich im Mutterschutz wieder arbeitslos melden müsste, um das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zu bekommen. Liebe Grüße Christina