Frage:
Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit
Hallo Frau Bader,
meine Tochter wurde drei Monate nach Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses geboren. Ich habe 1,5 Monate Arbeitslosengeld erhalten, dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeld, dann Elterngeld.
Nun überlegen wir bald ein zweites Kind zu bekommen. Ich überlege das Elterngeld für die letzten Monate nachträglich zu halbieren, sodass ich bis Geburt des zweiten Kindes halbes Elterngeld bekommen würde. Wie berechnet sich denn denn dann das neue Mutterschaftsgeld? Würde es in Höhe es Elterngeldes ausgezahlt werden? Oder in Höhe meines theoretischen Verdienstes, also wieder in Höhe des Arbeitslosengeldes?
Vielen Dank!
von
85kathali
am 21.07.2014, 17:14
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit
Hallo,
was ist denn der momentaner Status? EZ? Arbeitslosengeld 1?
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2014
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit
Meine Stelle ging bis 28.02.2014, danach ALG 1 bis 26.04, dann Mutterschaftsgeld, Geburt des kindes am 15.06, seitdem zuerst Mutterschaftsgeld, dann Elterngeld.
Wenn ich jetzt bis zum 14.06.2015 Elterngeld bekomme und sagen wir mal am 1.12.2015 wieder in den Mutterschutz gehe, woraus würde sich dann das Mutterschaftsgeld berechnen, wenn ich zwischen dem 15.06 und dem 30.11
1) ALG1 beziehe
2) Elterngeld beziehe, weil ich die letzten Monate halbiert habe.
Habe ich das richtig verstanden, dass sich das Elterngeld dann aus dem Einkommen der Monate Juli bis November 2015 (also so oder so 0 Euro) und August 2014 bis Februar 2014 berechnen würde, weil die Monate August bis November 2015 nicht als Elterngeldbezugsmonate zählen, weil ich nur halbes Elterngeld bekommen habe?
Danke!
von
85kathali
am 22.07.2014, 09:51
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit
Am Mutterschaftsgeld ändert es nix, wenn du das Elterngeld halbierst!
Fürs neue Elterngeld ist das auch egal!
Das neue MuSchu-Geld würde sich an dem ALG1 orientieren. Allerdings bekommst du ALG1 nur dann, wenn du dem Arbeitsmarkt auch wirklich zur Verfügung stehst.
Das Elterngeld würde sich mit den Daten aus dem Einkommen:
Nov 2015 bis Mrz 2015 (9 Monate mit 0 Euro Einkommen)
und
Mrz 2014 (mit 0 Euro) und Feb und Jan 2014 (mit 2x Einkommen) berechnen.
Das ergibt dann den Mindestsatz von 300 Euro zzgl Geschwisterbonus.
Mehr springt raus, wenn du zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und dem neuen Mutterschutz für Kind 2 arbeiten gehen und Gehalt bekommen würdest.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 22.07.2014, 23:48
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit
@ Sabine
Ähm, soweit ich das verstanden habe, werden bei der Berechung des Elterngelds für ein Kind Monate ausgeklammert, in denen man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind (hier aber nur Bezugsmonate) bekommen hat.
Bei zwölf Monaten vor dem Mutterschutz am 1.12.2015 würden also nur die Monate Juli bis November berechnet werden, natürlich mit 0 Euro falls ich da nicht arbeiten würde oder ALG 1 erhalten würde. Und dann würden die anderen 7 Monate zur Berechnung die 7 Monate vor Erhalt des Mutterschaftsgeldes für Kind 1 sein. Davon einer arbeitslos, bleiben also noch 6 Monate in denen ich voll gearbeitet habe.
Oder nicht?!
Mir ist klar, dass ich mehr kriegen würde, wenn ich zwischenzeitlich arbeite, aber meine Stelle war befristet und ich müsste mir eine neue Arbeit suchen. Und ob ich die dann finde, ist an sich fraglich und erst recht, wenn ich schwanger bin :-)
von
85kathali
am 26.07.2014, 15:10
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld nach Elterngeld und Arbeitslosigkeit
Hallo,
bei uns waren es zwischen Elterngeld ende und der Geburt des 2. Kindes 6 Monate die uns nicht angerechnet wurden. Was man uns hinterher erst gesagt hat ist, das wir nochmal volles Elterngeld erhalten hätten wenn ich mich Arbeitslos gemeldet hätte in der Zeit.
So hatten wir eine nicht unerheblich Einbuße beim 2. Elterngeld
Lg
von
witch1230
am 14.08.2014, 19:51