Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin nun im Mutterschutz und habe von der Krankenkasse bereits mein Mutterschaftsgeld von 13,- € pro Tag bekommen.
Ich habe einen Teilzeitjob und einen 450 Euro Job.
Steht mir auch für den 450 Euro Job Mutterschaftsgeld zu, auch wenn ich beim Teilzeitjob bereits den vollen Teil des Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse bekommen habe?
Wenn ja, wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld für den 450 Euro Job?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
von
Augustkind2017
am 10.07.2017, 17:24
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld bei Minijob und Teilzeitjob
Hallo,
ja, anteilig, aber der Betrag ist nur minimal.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2017
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld bei Minijob und Teilzeitjob
Hi!
Ich bin in einer ähnlichen Situation, deshalb kann ich die Frage (leider) beantworten:
Während dem MuSchu (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt) muss Ihr Arbeitgeber des sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjobs Ihr Gehalt weiter zahlen (die 13,-€ von der KK werden hier angerechnet zur Entlastung des AG.)
Ihr AG des 450,- €-Jobs hat KEINERLEI Pflichten im Sinne von Elternzeit, Mutterschaftsgeld etc, er muss Sie nicht bezahlt freistellen für Untersuchungen und dieses zusätzliche Gehallt wird auch NICHT beim späteren Elterngeld berücksichtigt.
von
Kristiiin
am 11.07.2017, 14:08
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld bei Minijob und Teilzeitjob
Habe gelesen, dass man bei einem 450 Euro Job Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekommt (maximal 210 Euro). Wissen Sie ob das stimmt? Oder gilt das nur, wenn man NUR alleine einen 450 Euro Job hat?
von
Augustkind2017
am 11.07.2017, 15:46
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld bei Minijob und Teilzeitjob
Keine Gewähr auf folgende Aussage, aber ich bin mir Recht sicher:
Das mit den 210,-. € greift nur, wenn kein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob vorhanden ist.
https://blog.minijob-zentrale.de/2015/10/16/mutterschaftsgeld-bei-minijobs/
von
Kristiiin
am 12.07.2017, 15:11