Sehr geehrte Frau Bader, ich benötige eine dringende Experten-Information zum Thema Berechnung des Mutterschaftsgeldes und möchte mich für den Beitrag von "Chrissicat" vom 17.08.2017 recht herzlich bedanken! Meine gesetzliche Mutterschutzfrist hat am 30.07.2017 begonnen. Bis Juni 2017 war ich Teilzeitbeschäftigte gemäß Teilzeitvereinbarung. Ab Juli 2017 bin ich wieder Vollzeitbeschäftigte und erhalte knapp das doppelte Gehalt. Mein AG teilte mir nun mit, dass sich das höhere Juli-Gehalt NICHT auf die Berechnung des Mutterschutzgeldes auswirkt, sondern nur volle Monate (Beginn Mutterschutz: 30.07.2017). Wenn mein gesetzlicher Mutterschutz also ab dem 01.08.2017 begonnen hätte, würde der Juli mitgezählt werden. So sollen nur die Monate April, Mai und Juni für die Berechnung zählen und ausschlaggebend sein. Ich habe Zweifel an der Berechnung und habe auch schon Hinweise bekommen, dass gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 MuSchG ausschließlich das Vollzeitgehalt zur Berechnung hätte herangezogen werden müssen. Bitte um Bestätigung bzw. Benennung der Rechtsgrundlage. Vielen Dank und einen schönen Tag! Vicky167
von Vicky167 am 21.08.2017, 09:43