Berechnung Kinderkrankengeld bei Teilzeitbeschäftigung 4-Tage-Woche

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Kinderkrankengeld bei Teilzeitbeschäftigung 4-Tage-Woche

Sehr geehrte Frau Bader, im Monat Mai 2017 war meine Tochter 2 Tage krank. Ich selbst arbeite Teilzeit 24 h an 4 Tagen/Woche. Nun bekomme ich jedes Mal von meinem Arbeitgeber Gehalt für 1/30 in diesem Fall für 2/32 abgezogen, obwohl ich keine 5 Tage/Woche bezahlt bekomme. Müsste in solch einem Fall nicht eine Berechnung nach Arbeitstagen vorgenommen werden? Im Monat Mai waren es durch die Feiertage 21 Arbeitstage davon habe ich 2 Tag gefehlt, deshalb Gehaltsabzug 2/21? Beispiel: Ich bekomme 1.000 Euro / 21 Arbeitstage * 2 Fehltage = 95,24 Euro Gehaltsabzug für die beiden Fehltage? Mein Gehaltsabzug wird derzeit wie folgt berechnet: 1.000 Euro / 30 Kalendertage * 2 Fehltage = 66,67 Euro -> Knapp 30 % weniger ?!?! Ist das Korrekt Können Sie mir hier weiterhelfen. Leider konnte ich im Internet keine eindeutige Rechtsgrundlage finden. Vielen Dank schon einmal. Mit besten Grüßen synthese

von synthese80 am 26.06.2017, 10:45



Antwort auf: Berechnung Kinderkrankengeld bei Teilzeitbeschäftigung 4-Tage-Woche

Hallo, Das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt wird durch die Anzahl der freigestellten Kalendertage geteilt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2017



Antwort auf: Berechnung Kinderkrankengeld bei Teilzeitbeschäftigung 4-Tage-Woche

Er kann entweder nach Arbeitstagen oder nach tatsächlichen monatlichen Kalendertagen abrechnen. Da gibt es keine Vorschrift. Deiner scheint - wie 99 % aller AG - nach den tatsächlichen monatlichen Kalendertagen abzurechnen. Das ist legitim.

von ALF0709 am 26.06.2017, 11:04



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