Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite seid 14.02. wieder normal in meinem Beruf.
mein Freund und ich sind völlig unterschiedlicher Meinung bezüglich der Berechnung meines Beschäftigungsverbotgeldes. Ich bin schanger mit meinem zweiten Kind. Das erste habe ich leider verloren in der 30.SSW.
Ich war jetzt 12Monate krankgeschrieben(Depressionen nach meiner Fehlgeburt) und habe in der Zeit Krankengeld und Übergangsgeld bekommen.
Ich bin der Meinung dass ich gar kein Geld bekomme im Beschäftigungsverbot. Mein Freund meint, dass das an dem Krankengeld berechnet werden würde oder an dem Gehalt vor meiner Krankheit.
Bei meiner ersten Schwangerschaft bin ich als Riskoschwangere eingestuft worden, weil ich 39Jahre alt war und für meinen Diabetes Insulin spritzen muss.
von
mimmylein
am 21.03.2017, 13:28
Antwort auf:
Berechnung Geld Beschäftigungsverbot nach Krankengeldbezug
Ist doch schon unten beantwortet?
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.03.2017
Antwort auf:
Berechnung Geld Beschäftigungsverbot nach Krankengeldbezug
Und für welchen Zeitraum und aus welchen Gründen bekommst du ein Beschäftigugnsverbot?
Mitglied inaktiv - 21.03.2017, 13:31
Antwort auf:
Berechnung Geld Beschäftigungsverbot nach Krankengeldbezug
Du bekommst in einem BV das, was du ohne dieses bekommen würdest. heißt also den Lohn den du normalerweise auch ohne Schwangerschaft bekommen würdest.
Je nachdem aber wie weit die Schwangerschaft schon voran geschritten ist und wie lange Du noch bis zum Mutterschutz hast, wird sich aber das EG mindern. Den es gelten die 12 Monate Einkommen vor Antritt, und da wirst du ja eine Mischung aus Nullrunden haben (Krankengeld und IMO auch Übergangsgeld werden mit 0 € berechnet) und dem Lohn welchen du ohne bzw mit BV bekommst.
Und alles Gute für die weitere Schwangerschaft.
Mitglied inaktiv - 21.03.2017, 16:00