Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst und bin nun seit 07.04. im beschäftigungsverbot. Bis einschließlich 31.01. besetzte ich in diesem Unternehmen eine Vollzeitstelle welche ich zum 01.02. in eine Teilzeitstelle ändern ließ aufgrund persönlicher u gesundheitlicher Gründe. Anfang März wurde mir meine Schwangerschaft in der 5. ssw bestätigt, welche ich meinem AG sofort mitteilte. Bis einschließlich 31.03. bekam ich eine monatliche Zulage von 150€, welche ab 01.04. entfallen ist. Seit dem bekomme ich normalen Lohn ohne Zulagen. Auch war der bruttolohn nicht jeden Monat vor Beginn der Schwangerschaft gleich, aufgrund von Wochenend- oder Feiertagszulagen. Wie berechnet sich jetzt in diesem Fall das Gehalt in meinem Beschäftigungsverbot ? Vielen Dank im Vorraus Mit freundlichen Grüßen
von dori1106 am 08.04.2015, 08:43